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Überwälzbarkeit von Verbandsstrafen: OGH bejaht erstmals Schadenersatz

Der OGH¹ hatte jüngst Gelegenheit, sich zur Frage der Überwälzbarkeit von Geldbußen nach dem VbVG zu äußern. 
Von Mag. Simone Petsche-Demmel
25. Februar 2025 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2025, S. 30
Gemäß § 11 VbVG ist für Sanktionen und Rechtsfolgen, die den Verband nach dem VbVG treffen, ein Rückgriff auf Entscheidungsträger oder Mitarbeiter ausgeschlossen. Dies betrifft vor allem Geldbußen, aber auch im Rahmen einer Diversion erbrachte Leistungen oder Verteidigungskosten.² Der Ausschluss des Rückgriffs wird im Wesentlichen damit begründet, dass ein Regress die Strafzwecke der Geldbuße des VbVG ins Leere laufen ließe. Außerdem wäre eine Doppelbestrafung möglich, wenn die Geldbuße auf j...

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