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Neuregelung des Verteidigerkostenersatzes in Strafverfahren

Mit 1. 8. 2024 trat eine gesetzliche Neuregelung des Verteidigungskostenersatzes in Kraft (§§ 196a, 393a StPO idF BGBl I 2024/96), die zu einer deutlichen Erhöhung des ­Kostenersatzes bei ­Freisprüchen im Hauptverfahren und erstmals auch zu einem ­Kostenersatz bei Einstellung des ­Ermittlungsverfahrens führt.
Von Mag. Simone Petsche-Demmel
27. August 2024 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2024, S. 30
Der Kostenersatz soll sowohl einen Beitrag zu den notwendigen Barauslagen als auch einen Beitrag zu den Verteidigerhonoraren umfassen. Er ist unter Bedachtnahme auf die Dauer des Verfahrens (bzw den Umfang der Ermittlungen), die Komplexität der zu lösenden Tat- und Rechtsfragen und das Ausmaß des notwendigen oder zweckmäßigen Einsatzes des Verteidigers festzusetzen. Bei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung ist ein Kostenbeitrag bis zu folgenden Höchstbeträgen vor...

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