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Das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024 Teil 1

Mit 1.1.2025 ist mit dem StPRÄG 2024 eine umfangreiche Novelle der StPO in Kraft getreten, die gemeinhin als Novelle zur „Handysicherstellung“ bekannt ist. Vielmehr treten dabei aber zahlreiche weitere Neuerungen in Kraft, die insb auch die tägliche Arbeit von Compliance-Beauftragten beeinflussen und eine Überarbeitung diverser Compliance-Maßnahmen nach sich ziehen können. 
Von Mag. Christoph Slamanig
20. Januar 2025
Diese Beitragsreihe bietet einen ersten Überblick der wichtigsten Neuerungen des StPRÄG 2024.1 Teil I beschäftigt sich mit der Sicherstellung und Beschlagnahme. Teil II zeigt die keinesfalls zu unterschätzende Ausweitung der Beschuldigten- und Opferrechte auf, Teil III die Anpassungen in den Bereichen Cybercrime und Kryptowerte. Hintergrund und Neuregelung Bislang war die Sicherstellung sämtlicher „Gegenstände“ in der StPO gleich geregelt. Eine Tatwaffe, zB ein blutiger Hammer, konnte unter d...

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