Videoüberwachung in der Praxis
Von Dr. Andrea Grubinger LL.M.
28. November 2011 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2011, S. 31
28. November 2011 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2011, S. 31
Überblick über die gesetzlichen Grundlagen § 50a Abs 1 DSG definiert Videoüberwachung als die systematische, insbesondere fortlaufende Feststellung von Ereignissen, die ein bestimmtes Objekt oder eine bestimmte Person betreffen, durch technische Bildaufnahme- oder Bildübertragungsgeräte. Aufnahmen aus rein touristischen oder künstlerischen Beweggründen, aber auch Filmen für ausschließlich familiäre oder persönliche Tätigkeiten (zB Kindergeburtstag) fallen damit nicht darunter; sehr wohl aber ...
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