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Compliance kompakt: Der Weg zum Kronzeugenstatus im Strafrecht

Antikorruption, Interessenkonflikte, Submissionsabsprachen etc - Die Welt der Compliance und die dazugehörigen Spielregeln sind komplex und erzeugen oftmals Fragezeichen. In der neuen Reihe „Compliance kompakt“ von Dr. Erika Stark-Rittenauer LL.M., CSE, von E+H Rechtsanwälte gehen wir Termini und Herausforderungen aus der Compliance nach. Compliance kurz und knackig auf den Punkt gebracht. Diesmal: der Kronzeugenstatus.
Beginnen wir von vorne, was ist überhaupt ein strafrechtlicher Kronzeuge? Ein Kronzeuge ist eine Person, die eine schwerwiegende Straftat begangen hat und freiwillig an die Strafverfolgungsbehörden, also die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft (StA), herantritt und so einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung der Straftat leistet. Dafür bekommt der Kronzeuge Zugeständnisse hinsichtlich seiner eigenen Verfolgung, dh er geht potenziell straffrei aus (bzw. es kommt im juristischen Sinne ...

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