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UPC: Einstweilige Verfügung gegen A1

In einem Verfahren gegen A1 hat das Handelsgericht Wien nun UPC rechtgegeben: Das Gericht stellte fest, dass jene Werbekampagne, in der A1 behauptete, man könne bei einem Wechsel des Anbieters bis zu 169 Euro jährlich sparen, eine nicht zulässige Vergleichswerbung darstellt.
Von Redaktion
17. Juli 2012

A1 versuchte mit einer aggressiven Werbekampagne in Wien UPC-Kunden für die eigenen TV- und Internetpakete abzuwerben. Die Werbeoffensive wurde in Wiener Straßenbahnen eröffnet. In Broschüren wurde A1 Festnetz-Internet und A1 TV mit UPC F.I.T. verglichen. A1 schnitt bei diesem Vergleich deutlich besser ab und hätte um jährlich knapp 169 Euro günstiger sein sollen.

UPC setzte sich mit einer Klage sowie einer Gegenkampagne unter dem Titel "UPC hält jedem Vergleich stand!" zur Wehr. Beim Vergleich der Tarife UPC Super F.I.T. und A1 Kombi + TV solle hingegen UPC jährlich um 215,10 Euro günstiger sein.

UPC erwirkte nun gegen A1 vor dem Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung. In einer Aussendung am Montag teilte das Unternehmen mit, dass das Handelsgericht Wien UPC Recht gab und die Kampagne von A1 untersagte. Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass die Werbung nicht entsprechend darstellt, dass es sich beim Paket von UPC um ein Paket mit drei Produkten (inklusive Festnetztelefonie) handelt, während jenes von A1 lediglich zwei Produkte, nämlich Internet und TV enthält.

Auch die Werbeaussage „Als langjähriger UPC Kunde zahlen Sie vielleicht zu viel!“ wird aus Sicht des Handelsgerichtes als unsachlich und abwertend beurteilt. Es würde nahegelegt, dass UPC zu hohe Preise verrechnen würde.

Offen ist, ob A1 Schadenersatz zahlen muss, da der entstandene Schaden nachgewiesen werden muss, was äußerst schwierig ist.

A1 führt das Verfahren weiter

Eine Sprecherin von A1 sagte, dass das Unternehmen das Verfahren vor dem Handelsgericht weiterführen werde. Auch würden rechtliche Schritte gegen eine vergleichende Werbung von UPC eingeleitet.

Quelle: UPC

(mt)

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