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UK Bribery Act: Neue Leitlinie birgt Unsicherheiten für Unternehmen

Das Serious Fraud Office (SFO) hat im Oktober neue Richtlinien zur Verfolgung des UK Bribery Act (UK-BA) veröffentlicht. Unternehmen, die sich selbst anzeigen, können sich demnach künftig nicht mehr sicher sein, dass das SFO auf ein Verfahren gegen sie verzichtet. Gleichzeitig berät die britische Regierung eine Gesetzesnovelle zu sogenannten Deferred Prosecution Agreements (DPA), die der Staatsanwaltschaft das Einräumen eines Verfahrensaufschubs unter bestimmten Bedingungen erlauben würden.
Von Mag. Klaus Putzer
01. Dezember 2012 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2012, S. 4
Am 9. Oktober dieses Jahres wurden auf der Website des britischen Betrugsdezernats Serious Fraud Office (SFO) neue „Policies“ zum UK Bribery Act (UK-BA), einem der weltweit strengsten Antikorruptionsgesetze, veröffentlicht. Die neuen Leitlinien sind bindend und geben Auskunft über den Umgang der Behörde mit dem Gesetz. Die nun veröffentlichten Aktualisierungen betreffen die drei Bereiche „Facilitation Payments“ (Beschleunigungszahlungen), „Business Expenditure“ (Geschäftsausgaben, Einladungen...

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