Änderungen im Strafprozess ab Jänner 2015
Von Mag. Georg Krakow MBA, Dr. Caroline Toifl
30. November 2014 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2014, S. 4
30. November 2014 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2014, S. 4
(Wieder-)Einführung des Mandatsverfahrens Als Neuerung kann das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Strafe durch schriftliche Strafverfügung ohne vorausgehende Hauptverhandlung festsetzen (§ 491 StPO). Zulässig ist dies nur im Verfahren vor dem Bezirksgericht und vor dem Landesgericht als Einzelrichter, sofern es sich um ein Vergehen handelt. Betroffen sind somit Delikte mit einem Strafrahmen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Mit der Strafverfügung darf nur eine Geldstrafe oder – ...
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