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FMA legt Geldwäschebericht für 2022 vor

Die FMA hat ihren Bericht zur Geldwäsche-Prävention 2022 vorgelegt. Mehr als 1.000 Finanzdienstleister wurden untersucht. Die Analyse- und Präventionsmaßnahmen zeitigen Wirkung.
Von Redaktion
24. Juli 2023

Die Finanzmarktaufsicht FMA hat den Bericht „Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung – Themenschwerpunkte und Trends 2022“ veröffentlicht: das Ergebnis der Beobachtung von mehr als 1.000 Finanzdienstleistern, die die FMA im Laufe des Jahres 2022 auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Sorgfaltspflichten zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung untersucht hat. 770 Finanzdienstleister wurden dabei einer eingehenden Risikoanalyse unterzogen und daraufhin geprüft, in welchem Maße sie Gefahr laufen, zwecks Geldwäsche missbraucht zu werden. Zuallererst Banken (492, rund zwei Drittel) wurden unter die Lupe genommen, dann Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Wertpapierfirmen (134), Kapitalanlagegesellschaften und Manager Alternativer Investmentfonds (79), schließlich Versicherungsunternehmen, „Dienstleister im Zusammenhang mit virtuellen Währungen“ (VASPs), Zahlungsinstitute, E-Geldinstitute und „Money Remitter

VASPs besonders anfällig für Geldwäsche

Das Risiko, als Instrument der Geldwäsche missbraucht zu werden, ist unter den Finanzdienstleistern ungleich verteilt. Am meisten gefährdet sind „Dienstleister im Zusammenhang mit virtuellen Währungen“ (VASPs) – 20% von ihnen – zweitens Versicherungen (7,4%), drittens Banken (3,3%). Am allerwenigsten scheinen sich hingegen Wertpapierdienstleister und Asset Manager (KAG und AIFM) für Geldwäsche zu eignen.

Aufgrund der gesammelten Daten hat die FMA 2022 165 Ermittlungsverfahren eingeleitet und 49 Vor-Ort-Maßnahmen durchgeführt, die schließlich in 117 Verwaltungsstrafverfahren und vier Maßnahmenverfahren zur Herstellung des gesetzlichen Zustandes gemündet sind.  

Die Null-Toleranz-Politik zeitigt Wirkung 

Die Null-Toleranz-Politik der FMA in Sachen Geldwäscheprävention und die aus der Risikoanalyse abgeleiteten Aufsichts- und Prüfschwerpunkte konnten laut Behörde durchaus Erfolge verbuchen. Die für Geldwäsche besonders anfälligen Geschäftsbeziehungen mit Offshore-Zentren und Hoch-Risiko-Staaten sowie Korrespondenzbankgeschäfte seien deutlich zurückgegangen. Sogenannte Back-to-Back-Geschäfte werden demnach kaum noch getätigt und Geschäfte mit gesellschaftsrechtlichen Konstruktionen, durch die sich die wahren Eigentümer leicht verschleiern lassen – wie etwa Trusts, Stiftungen oder ähnliches – nehmen ab.  

Vernachlässigte Sorgfaltspflichten 

Was die Sorgfaltspflichten angeht, stellte die FMA dennoch auch Schwächen fest: Bei der „kontinuierlichen Überwachung der Geschäftsbeziehungen, der „Überprüfung der Mittelherkunft, der „regelmäßigen Aktualisierung der Angaben der Kunden“ sowie der ordnungsgemäßen „Überprüfung von Zweck und Art der Geschäftsbeziehung“ – so der Bericht – hapert es noch.

Das Problemkind der FMA sind wohl die „Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen“ (VASPs), die in Österreich seit 2020 vom Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) erfasst werden. Ihre Aufsicht – von der Überprüfung zur Registrierung bis hin zur Überwachung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der Praxis – erweist sich als besonders schwer. Das hat zu einer signifikanten Zahl an Registrierungsablehnungen und Registrierungsentziehungen geführt.  

Europäisierung des Kampfes gegen Geldwäsche 

Da Geldwäsche transnational stattfindet, lässt sie sich nur durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Behörden bekämpfen. Deshalb arbeiten die europäischen Institutionen emsig daran, sowohl einen EU-weiten regulatorischen Rahmen festzuklopfen als auch eine europäische operative Aufsicht aufzubauen: die europäische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde AMLA (Anti-Money-Laundering-Authority), die zum einen die Tätigkeiten der nationalen Behörden koordinieren und harmonisieren, zum anderen multinationale und grenzüberschreitend agierende Konzerne direkt beaufsichtigen soll. „Die FMA wird Österreich in dieser EU-Behörde vertreten,“ so die FMA-Vorstandsmitglieder Helmut Ettl und Eduard Müller, „und wir bereiten uns bereits intensiv auf die Arbeit in diesem europäischen Netzwerk vor.“ 

Quelle: FMA

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