21. Mai 2024
Künstliche Intelligenz
Die EU-Staaten haben den AI Act endgültig beschlossen: Die Mitgliedstaaten haben am Dienstag einer Regulierung von Künstlicher Intelligenz in der EU zugestimmt. Der AI Act soll die Nutzung von KI in Europa sicherer machen. Die Pläne gehen auf einen Vorschlag der EU-Kommission aus 2021 zurück. Systeme, die als besonders risikoreich gelten und etwa in kritischen Infrastrukturen oder im Bildungs- und Gesundheitswesen eingesetzt werden, müssen künftig strenge Anforderungen erfüllen. Bestimmte KI-Anwendungen, die gegen EU-Werte verstoßen, sollen ganz verboten werden, etwa die Bewertung von sozialem Verhalten, das so genannte „Social Scoring“, wie es in China der Fall ist. Auch eine Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen soll es in der EU nicht geben. Die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum – also zum Beispiel durch Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen – ist ebenfalls ein solcher Fall und soll verboten werden. (FAZ)
Die Künstliche Intelligenz ist alles andere als nachhaltig: So treibt der AI-Bereich die CO2-Emissionen von Tech-Riese Microsoft etwa um 30 Prozent nach oben. Deshalb möchte man nun verstärkt auf grüne Energie setzen: Innerhalb von zehn Jahren will man nicht nur CO2-neutral werden, sondern sogar Carbon-negativ, so hieß es schon im Jahr 2020. Derzeit sieht der Kurs aber nicht sehr nach diesen ambitionierten Zielen aus. Der frisch lancierte Nachhaltigkeitsbericht des Unternehmens, der vergangene Woche öffentlich präsentiert wurde, zeigt dies deutlich: Demzufolge sind die CO2-missionen von Microsoft seit der Ankündigung von 2020 nicht gesunken, sondern das genaue Gegenteil, nämlich gestiegen. Im Jahr 2023 lagen sie um knapp 30 Prozent höher als 2020. Hauptgrund dafür ist die AI. Diese ist der momentane Wachstumstreiber in der IT-Branche. Dafür benötigt es allerdings Datenzentren, die enorm viel Energie verbrauchen. (Presse)
Das AI Office der EU formiert sich: Ein zentraler Baustein des AI Acts ist das sogenannte AI Office, das bei der EU-Kommission angesiedelt sein wird, konkret bei der Generaldirektion für Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologie, der DG Connect. Zu den Aufgaben der neuen Behörde zählt etwa die Einhaltung der Regeln für "General Purpose AI", wie Sprachmodelle zu überwachen. Das AI Office stellt auch die zentrale Anlaufstelle für die internationale Zusammenarbeit dar. Zudem soll ein unabhängiges Expertengremium die Entwicklung der KI-Technologie analysieren und etwaige Anpassungen vorschlagen. (heise.de)
Deutsche Fachleute fordern Verschärfungen bei der Gesichtserkennung: Expert:innen für Menschenrechte und Verbraucherschutz fordern, bei der Umsetzung der europäischen Regeln für künstliche Intelligenz (KI) Spielräume zu nutzen. Einer der größten Streitpunkte ist das Überwachungsthema. Schon bei den Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Kommission und Mitgliedstaaten war es stark umstritten. Am Ende dann die Öffnungsklausel: Die EU-Länder dürfen die biometrische Videoüberwachung strikter regeln, als es die EU vorsieht.
Mit biometrischer Überwachung, zum Beispiel Gesichtserkennung, werde die Anonymität im öffentlichen Raum aufgehoben, das werde zu Abschreckungseffekten führen, etwa wenn es um die Frage einer Demonstrationsteilnahme gehe. Kilian Vieth-Ditlmann von der Menschenrechts-NGO Algorithmwatch fordert daher, die biometrische Überwachung im öffentlichen Raum zu verbieten. Lina Ehrig vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert zudem ein niedrigschwelliges Beschwerdeverfahren für Verbraucher:innen bei der zuständigen Marktaufsicht. (taz.de)
Wer am KI-Markt tatsächlich die Nase vorn hat, weiß Sindre Wimberger, "Vater" des WienBots und ausgewiesener KI-Experte. Laut ihm wirkt es so, als würde Google "hinterherrennen", OpenAI hingegen spuckt nicht nur große Töne, sondern zeigt nach seinen großen Ankündigungen auch tatsächlich die Ergebnisse. Am Ende sind die Daten das, was den Erfolg wesentlich beeinflusst und diese nennen Apple, Microsoft und Google ihr Eigen. Lesen Sie mehr auf dem Portal der Presse.
ESG
In einem aktuellen Artikel der Schweizer Handelszeitung rückt das Thema Biodiversität in den Fokus: Während man in den Unternehmen aktuell das Thema Nachhaltigkeits-Reporting im Zusammenhang mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Angriff nimmt, wird das Thema der Biodiversität vernachlässigt.
Es gibt mehrere Rahmenwerke und Initiativen, die Unternehmen bei der Bewertung und der Berichterstattung ihrer Umweltauswirkungen unterstützen, ua die Convention on Biological Diversity (CBD) sowie die Global Reporting Initiative (GRI), die im Jahr 2000 ins Leben gerufen wurde, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu standardisieren. In den letzten Jahren folgten weitere Rahmen-Guidelines, an denen sich Unternehmen orientieren können, etwa die Natural Capital Coalition (NCC), die vom Natural Capital Protocol stammt. Auch die Task Force on Nature-related Financial Disclosures (TNFD) bietet Unternehmen seit 2021 einen Bezugsrahmen für die Offenlegung naturbezogener finanzieller Risiken. Die neusten internationalen Biodiversitätsziele wurden 2022 im Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework (GBF) festgelegt. Parallel dazu hat das von der EU finanzierte Projekt Align "Recommendations for a standard on corporate biodiversity measurement and valuation" publiziert, der schon bald umgesetzt werden soll. Und letztes Jahr wurden die ersten «science-based targets for nature» gelauncht. Die Fülle an Rahmenwerken bringen eine Beschleunigung der Entwicklung umfassenderer Standards und Vorschriften, welche als Rahmen für erweiterte und vertiefte Offenlegungspflichten betreffend Auswirkungen und Abhängigkeiten der Biodiversität dienen werden. (Schweizer Handelszeitung)
Geldwäsche
Wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Geldwäsche hat die Generalstaatsanwaltschaft München Ermittlungen gegen einen AfD-Abgeordneten eingeleitet und am Donnerstag mehrere Objekte durchsucht. Nach Informationen der deutschen Nachrichtenagentur DPA handelt es sich dabei um den Europawahlkandidaten Petr Bystron. Der Deutsche Bundestag hatte zuvor die Immunität des gebürtigen Tschechen und Vorsitzenden des AfD-Landesverbandes Bayern aufgehoben.
Laut der verantwortlichen Generalstaatsanwaltschaft waren im Laufe des vergangenen Donnerstags Durchsuchungen in Bystrons Abgeordnetenbüro in Berlin, an mehreren Orten in Bayern in den Landkreisen München, Erding und Deggendorf sowie auf Mallorca geplant. Insgesamt elf Staatsanwälte und etwa 60 Polizist:innen des bayerischen Landeskriminalamts waren für die Durchsuchungen im Einsatz. Durchsucht worden sei auch bei Zeugen, die nicht als Beschuldigte gelten, so ein Sprecher. Man wollte vor allem Unterlagen und Datenträger sicherstellen. (Presse)
Laut einem aktuellen Bericht von welt.de haben Ermittler:innen bei einer Durchsuchung in einem Wohnhaus des AfD-Bundestagsabgeordneten in Berlin-Wannsee Seriennummern mehrerer Goldbarren gefunden sowie Kontoauszüge von liechtensteinischen und tschechischen Konten. Bystron bestreitet jedoch einen Zusammenhang zwischen den Funden und den gegen ihn erhobenen Vorwürfen. Er gibt an, dass die Funde mehrheitlich seiner Mutter gehörten. Lesen Sie hier die Details dazu.
Greenwashing
Die Bundesbeschaffung kennzeichnet Lebensmittel als nachhaltig, die es nicht sind, was nicht nur in der Biobranche für Aufruhr sorgt, sondern auch für Jurist:innen an Relevanz gewinnt. Wie der Standard aktuell berichtet, hält der nationale Aktionsplan zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung seine Versprechen nicht. Karin Doppelbauer, Landwirtschaftssprecherin der Neos, spricht in diesem Zusammenhang sogar von "staatlich organisiertem Greenwashing". In der Branche geht man noch weiter und nennt ihn den größten Beschaffungsskandal der jüngeren Geschichte. Für Vergaberechtsexpert:innen hat dieser auch Bedeutung in Sachen Strafrecht.
Ein Reporting der Bundesbeschaffung bezifferte das Abrufvolumen an Lebensmitteln für das Ministerium für 2022 und das erste Halbjahr 2023 mit knapp 15,7 Millionen Euro. Mehr als 90 Prozent davon wurden als konform mit dem Aktionsplan für nachhaltige Beschaffung beschrieben. Das wiederum sorgte dafür, dass man seitens des Justizministeriums einen Rechenfehler vermutete. Die Auswertung stimmte nicht mit internen Daten überein, über die das Forum "Österreich isst regional" informierte. Das Forum wiederum wird von der Bundesbeschaffung koordiniert und will öffentliche Auftraggeber beim Einkauf qualitativ hochwertiger Lebensmittel unterstützen.
Im Zuge der Klärung der Unterschiede bei den Rechenergebnissen kam zu Tage, dass die BBG die jeweiligen Rahmenvereinbarung zwar als nachhaltig beschreibt und auch als nachhaltig kennzeichnet, dies jedoch keineswegs automatisch bedeutet, dass die darin enthaltenen Produkte auch nachhaltig sind. Es gibt demzufolge derzeit keine ausreichenden Kontrollen. (Standard)
Autoren
Mag.a Christiane Jördens Bakk.a
Christiane Jördens hat Publizistik und Kommunikationswissenschaft an der Uni Wien studiert und bereits während ihres Studiums begonnen als Redakteurin, Texterin und Model zu arbeiten. Als Journalis...