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In den Compliance News vom 18. September 2024 erfahren Sie, warum sich der ORF heuer schon zum zweiten Mal wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht verantworten muss und wie es im aktuellen Datenschutz-Verfahren gegen die GIS aussieht.
Von Mag.a Christiane Jördens Bakk.a
18. September 2024

Disziplinarrecht/Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Ein Postbeamter aus Österreich ist nun wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu 5.000 Euro Geldbuße verurteilt worden, seinen Job darf er allerdings behalten. Er hatte eine Kollegin während einer zweiwöchigen Einschulungsphase wiederholt zu einem "One-Night-Stand" aufgefordert und ihr Kondome auf den Tisch geworfen mit der Aussage, dass er keine Geschlechtskrankheiten habe und sie sich auch um eine mögliche Schwangerschaft keine Gedanken machen müsse. Dies war aber noch nicht der gravierendste Vorwurf gegen ihn. Denn vor der Bundesdisziplinarbehörde musste er sich ebenfalls verantworten, weil er die Kollegin während der Zustelltour in diversen Stiegenhäusern unsittlich berührt haben soll, am Gesäß und an der Brust. Die mutmaßlichen Vorfälle in den Häusern konnten aber der Disziplinarbehörde zufolge im Verfahren nicht klar festgestellt werden. Ein Jobverlust war aus Sicht der Bundesdisziplinarbehörde nicht notwendig, eine Geldbuße jedoch schon. (Presse)

Cybercrime

Fast 60 Prozent der österreichischen Betriebe gestehen es ihren Mitarbeiter:innen zu, Firmenhandys auch für private Zwecke zu nutzen, so eine Umfrage des Unternehmens Magenta. Die Hälfte der Unternehmen erlaubt, private Geräte im Firmennetzwerk zu nutzen. Expert:innen für Cybersecurity empfehlen allerdings eine strikte Regelung für Firmengeräte, denn die Risiken sind groß.

„Unternehmen sollten sowohl für die private Nutzung von Firmengeräten als auch für die dienstliche Nutzung privater Geräte Richtlinien festlegen“, sagt Karin Buzanich-Sommeregger von der Kanzlei Freshfields im Interview mit der Tageszeitung „Presse“. „Diese Richtlinien sollten möglichst alle Aspekte beinhalten, auch was sie in der alltäglichen Praxis bedeuten.“ Die Risiken für die Unternehmen sind nicht zu verachten: So könnten etwa Geschäftsgeheimnisse nach außen dringen oder Hacker:innen in die Systeme eindringen, was mit einem hohen Schaden für die Firmen verbunden ist. (Presse)

In Deutschland wurde kürzlich das Bundeslagebild Cybercrime 2023 vom Bundeskriminalamt (BKA) sowie vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorgestellt. Fazit: Auch bei unseren deutschen Nachbar:innen ist es zu einem Anstieg der Cyberkriminalität gekommen: So ist die Zahl der Cyberdelikte 2023 wiederum gestiegen, vor allem durch Taten, die im Ausland vollzogen wurden. Der wirtschaftliche Schaden, der daraus resultiert, beläuft sich für 2023 auf circa 148 Millionen Euro. Man wird auch immer professioneller beim Vollzug der Taten, etwa durch Initial Access Broker. Und auch die KI wird für Cybercrime genutzt, was zu einer enormen Bedrohung wird. (Haufe)

Urheberrecht

Ein freier Journalist hat den öffentlich-rechtlichen Sender ORF wegen unerlaubter Übernahme von seinen auf die Plattform "X" gestellten Inhalten geklagt. Der Sender muss nun 2.000 Euro Strafe zahlen. Es ist nicht die erste Verurteilung, mit der der ORF 2024 wegen unerlaubter Übernahme von auf „X“ gestellten Inhalten zurecht kommen muss. Dieses Mal ging es um den „Marsch für die Familie“, eine Gegenveranstaltung zur hiesigen Regenbogenparade, bei der es allerdings ebenfalls Gegendemonstrant:innen gibt. Die Gegner:innen des „Marsches für die Familie“ hielten trotz polizeilicher Aufforderung nicht genügend Abstand zu den Marsch-für-Familie-Demonstrant:innen, weswegen die Exekutive Pfefferspray in Richtung der linken Demonstrant:innen einsetzte. Dies filmte der freie Journalist im Jahr 2022 und publizierte es auf „X“. Dazu verwies er auf Lizenzregeln, an die sich der ORF nicht hielt. (Presse)

Urheberrecht/Arbeitsrecht

Die Künstliche Intelligenz hat bei der täglichen Arbeitsroutine schon längst Einzug gehalten. Doch KI-Tools wie ChatGPT sind bei der Arbeit mit Vorsicht zu genießen. Denn es können sich beim Gebrauch rechtliche und ethische Fragen ergeben. Datenschutz und Vertraulichkeit sind beim Einsatz der KI essenziell. Arbeitgeber können den Einsatz von ChatGPT verbieten oder erlauben. Hier empfiehlt sich eine klare Vereinbarung zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in. Eine unsachgemäße Verwendung von ChatGPT kann etwa zu Haftungsrisiken für Unternehmen und Mitarbeiter:innen führen.

Ist der/die Arbeitgeber:in einverstanden, dass die Mitarbeiter:innen ChatGPT zur Erledigung von Arbeitsaufgaben nutzen, sollte das Unternehmen hierbei stets zwei Aspekte berücksichtigen: Zum Einen das Abwägen der Nutzung von neuen Technologien im Rahmen der Wettbewerbsfähigkeit, zum Zweiten die Anpassung an den sich konstant weiterentwickelnden Rechtsrahmen, der in regelmäßigen Abständen unter Einhaltung gesetzlicher Standards evaluiert werden muss. (Presse)

Greenwashing

Das deutsche Umweltbundesamt hat nun Unregelmäßigkeiten bei insgesamt acht Klimaschutzprojekten in China aufgedeckt und die Ausstellung von entsprechenden Zertifikaten abgelehnt. Nicht nur das Umweltbundesamt selbst ermittelt, sondern hat auch eine internationale Anwaltskanzlei damit beauftragt. Die betroffenen deutschen Mineralölkonzerne können sich die Einsparungen von 215.000 Tonnen CO2 nicht anrechnen lassen. Eine Beteiligung der Mineralölkonzerne direkt am Betrug hält das Bundesumweltministerium von Steffi Lemke (Grüne) für unwahrscheinlich: "Die Mineralölkonzerne betreiben die Projekte nicht. Sie kaufen bei Marktteilnehmern Projektbeteiligungen ein". (Haufe)

Datenschutz

Das Verfahren gegen die GIS aufgrund von Datenschutzvergehen könnte bald seinen Höhepunkt erreichen: Im Mai 2020 waren persönliche Daten von Millionen von Österreicher:innen in kriminelle Hände gelangt. Betroffene fordern von der GIS (mittlerweile heißt sie OBS) Schadenersatz. In einem Schreiben an die Finanzprokuratur, welche die Republik Österreich in rechtlichen Fragen vertritt, fordern Rechtsanwälte im Namen von insgesamt 124 Betroffenen jeweils 1000 Euro. Die Frage, ob die GIS einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht begangen hat, wurde noch nicht hinreichend geklärt. Allerdings stehen die Vorzeichen für die heutige OBS schlecht. Die OBS ist sich hingegen keinerlei Schuld bewusst: Sie sei von Hacker:innen angegriffen und bestohlen worden. Man habe "umgehend alle nötigen Maßnahmen ergriffen". (Standard)

Autoren

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Mag.a Christiane Jördens Bakk.a

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Dies war aber noch nicht der gravierendste Vorwurf gegen ihn. Denn vor der Bundesdisziplinarbehörde musste er sich ebenfalls verantworten, weil er die Kollegin während der Zustelltour in diversen Stiegenhäusern <b>unsittlich berührt</b> haben soll, am Gesäß und an der Brust.&nbsp;Die mutmaßlichen Vorfälle in den Häusern konnten aber der Disziplinarbehörde zufolge im Verfahren nicht klar festgestellt werden.&nbsp;Ein <b>Jobverlust war aus Sicht der Bundesdisziplinarbehörde nicht notwendig</b>, eine <b>Geldbuße jedoch schon</b>. 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Expert:innen für Cybersecurity empfehlen allerdings eine <b>strikte Regelung für Firmengeräte</b>, denn die Risiken sind groß.</p><p style=\"\"><b>„Unternehmen sollten sowohl für die private Nutzung von Firmengeräten als auch für die dienstliche Nutzung privater Geräte Richtlinien festlegen“</b>, sagt Karin Buzanich-Sommeregger von der Kanzlei&nbsp;Freshfields&nbsp;im Interview mit der Tageszeitung „Presse“. „Diese Richtlinien sollten möglichst alle Aspekte beinhalten, auch was sie in der alltäglichen Praxis bedeuten.“ Die Risiken für die Unternehmen sind nicht zu verachten: So könnten etwa Geschäftsgeheimnisse nach außen dringen oder Hacker:innen in die Systeme eindringen, was mit einem hohen Schaden für die Firmen verbunden ist. 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Der <b>wirtschaftliche Schaden</b>, der daraus resultiert, beläuft sich für 2023 auf circa <b>148 Millionen Euro</b>. Man wird auch immer <b>professioneller beim Vollzug der Taten</b>, etwa durch Initial Access Broker. Und auch die <b>KI wird für Cybercrime genutzt</b>, was zu einer enormen Bedrohung wird. (<a target='_self' href=\"https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/strafrecht-oeffentl-recht/bundeslagebild-cybercrime_204_630274.html?ecmId=43758&amp;ecmUid=6618249&amp;chorid=123456789&amp;em_src=nl&amp;em_cmp=news%2FPortal-Newsletter%2FCompliance%2F403%2F123456789%2F2024-09-12%2FTop-News-Bundeslagebild-Cybercrime-zeigt-deutlichen-Anstieg-der-Cyberkriminalitaet\">Haufe</a>)</p><h2>Urheberrecht</h2><p style=\"\">Ein <b>freier Journalist </b>hat den öffentlich-rechtlichen<b> Sender ORF</b> wegen <b>unerlaubter Übernahme von seinen auf die Plattform \"X\" gestellten Inhalten</b> geklagt. Der Sender muss nun <b>2.000 Euro Strafe</b> zahlen.&nbsp;Es ist <b>nicht die erste Verurteilung</b>, mit der der ORF 2024 wegen unerlaubter Übernahme von auf „X“ gestellten Inhalten zurecht kommen muss. Dieses Mal ging es um den „Marsch für die Familie“, eine Gegenveranstaltung zur hiesigen Regenbogenparade, bei der es allerdings ebenfalls Gegendemonstrant:innen gibt. Die Gegner:innen des „Marsches für die Familie“ hielten trotz polizeilicher Aufforderung nicht genügend Abstand zu den Marsch-für-Familie-Demonstrant:innen, weswegen die Exekutive Pfefferspray in Richtung der linken Demonstrant:innen einsetzte. Dies filmte der freie Journalist im Jahr 2022 und publizierte es auf „X“. Dazu verwies er auf Lizenzregeln, an die sich der ORF nicht hielt. 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Eine <b>unsachgemäße Verwendung von ChatGPT</b> kann etwa zu <b>Haftungsrisiken für Unternehmen und Mitarbeiter:innen</b> führen.</p><p style=\"\">Ist der/die Arbeitgeber:in einverstanden, dass die Mitarbeiter:innen ChatGPT zur Erledigung von Arbeitsaufgaben nutzen, sollte das Unternehmen hierbei stets zwei Aspekte berücksichtigen: Zum Einen das <b>Abwägen der Nutzung von neuen Technologien im Rahmen der Wettbewerbsfähigkeit</b>, zum Zweiten die Anpassung an den sich konstant weiterentwickelnden <b>Rechtsrahmen</b>, der in regelmäßigen Abständen unter Einhaltung gesetzlicher Standards <b>evaluiert werden muss</b>. 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Die betroffenen deutschen Mineralölkonzerne können sich die E<b>insparungen von 215.000 Tonnen CO2 nicht anrechnen</b> lassen.&nbsp;Eine <b>Beteiligung der Mineralölkonzerne direkt am Betrug</b> hält das Bundesumweltministerium von Steffi Lemke (Grüne) für <b>unwahrscheinlich</b>: \"Die Mineralölkonzerne betreiben die Projekte nicht. Sie kaufen bei Marktteilnehmern Projektbeteiligungen ein\". 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Betroffene fordern von der GIS (mittlerweile heißt sie OBS) Schadenersatz.&nbsp;In einem Schreiben an die Finanzprokuratur, welche die Republik Österreich in rechtlichen Fragen vertritt, fordern Rechtsanwälte <b>im Namen von insgesamt 124 Betroffenen jeweils 1000 Euro</b>.&nbsp;Die Frage, ob die GIS einen <b>Verstoß gegen das Datenschutzrecht</b> begangen hat, wurde noch nicht hinreichend geklärt. Allerdings stehen die Vorzeichen für die heutige <b>OBS</b> schlecht.&nbsp;Die OBS ist sich hingegen <b>keinerlei Schuld bewusst</b>: Sie sei von Hacker:innen angegriffen und bestohlen worden. Man habe \"umgehend alle nötigen Maßnahmen ergriffen\". 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