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In den Compliance News vom 11. September lesen Sie unter anderem, dass sich Tech-Riese Google schon zum zweiten Mal in einem großen Kartellrechtsverfahren behaupten muss. Greenwashing-Vorwürfe führen zu konkreten finanziellen Folgen: Lesen Sie mehr!
Von Mag.a Christiane Jördens Bakk.a
11. September 2024

Datenschutz

In Österreich ist es derzeit verboten, Ende-zu-Ende-verschlüsselte Messenger-Dienste zu überwachen. Hierfür gibt es keinerlei gesetzliche Grundlage. Der VfGH hatte 2019 ein entsprechendes Gesetzespaket als verfassungswidrig bezeichnet und in der Folge aufgehoben. Es hätte die legale geheime Installation von Überwachungssoftware auf Computersystemen ermöglichen sollen, welche Messenger-Dienste betreiben bzw. Endgeräte darstellen.

Der VfGH war nicht strikt dagegen, doch die gesetzlichen Rahmenbedingungen waren nicht streng genug. Zusätzlich gab es für den VfGH keine effektive gerichtliche Kontrolle bewilligter, also laufender Überwachungen. Nun gibt es Forderungen seitens der Geheimdienste und seitens der Polizei, dass ein neuer gesetzlicher Anlauf her muss. (Presse)

Kartellrecht

Der Tech-Konzern Google muss sich dieser Tage in den USA im zweiten großen Kartellrechtsverfahren in diesem Jahr behaupten. Der Prozess, der in Alexandria im US-Bundesstaat Virginia stattfindet, behandelt den Vorwurf seitens der US-Regierung, dass Google das Werbetechnologiegeschäft dominiere und durch Monopolbildung den Wettbewerb unterdrücken würde. Im Detail geht es um das System, das hinter dem Prozess steckt, welche Online-Anzeigen User:innen angezeigt werden und in welcher Höhe die Kosten für die Werbetreibenden dabei sind. Die Anwälte des US-Justizministeriums argumentieren, Google habe die finanzielle Machtposition genutzt, um etwaige Konkurrenzunternehmen zu übernehmen und folglich den Werbetechnologiemarkt für sich zu beanspruchen. (Presse)

Das Kartellgericht hat auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eine Geldbuße in Höhe von 5,8 Mio Euro gegen die Graf Beteiligungs OG, die Graf Holding GmbH und Leyrer + Graf Baugesellschaft m.b.H (gemeinsam „Leyrer + Graf“) verhängt. Die BWB hatte im Dezember 2023 einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße in der Höhe von 5,8 Mio Euro gegen Leyrer + Graf beim Kartellgericht gestellt. Laut der Anklage hat Leyrer + Graf im Zeitraum von mindestens Jänner 2007 bis Mai 2017 an kartellrechtswidrigen Preisabsprachen teilgenommen. Auch von Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Wettbewerber-Unternehmen in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Hoch- und Tiefbau als Nebenbeteiligte ist die Rede. (BWB)

Greenwashing

Die Zementindustrie ist immer wieder ein großer Aufreger in der Öffentlichkeit und großes Feindbild der Klimaaktivist:innen. Die Branche erzeugt besonders viel CO2: Zement ist für sieben bis acht Prozent des weltweiten Ausstoßes von CO2 verantwortlich.

In Heidelberg (Deutschland) sitzt der viertgrößte Zementhersteller weltweit, Heidelberg Materials. Klimaaktivist:innen werfen dem Unternehmen Greenwashing vor. Bis 2022 hatte man sich noch Heidelberg Cement genannt. Nun gab man sich einen neuen Namen, um den Kritiker:innen weniger Angriffsfläche zu bieten. (ZDF)

Greenwashing-Vorwürfe können auch zu finanziellen Folgen führen, was nun eine Studie des Vereins Finanzwende in Deutschland ergeben hat: In den Fällen, in denen sich Aufsichtsbehörden, etwa die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), einschalten, fällt der Aktienkurs der Unternehmen. Wird der Greenwashing-Vorwurf nur publiziert und öffentlich diskutiert, reagieren In­ves­to­r:in­nen nicht und der Aktienkurs bleibt hingegen konstant.

Die Zahlen im Detail: Wenn sich Aufsichtsbehörden einschalten, sinkt der Aktienkurs um durchschnittlich sechs Prozent. Wenn bekannt wird, dass die Räumlichkeiten des Unternehmens durchsucht werden, kann der Kurs sogar um nochmals fünf Prozent sinken. (Berliner Tageszeitung)

Künstliche Intelligenz

Das deutsche Start-Up Casebase bietet ein EU AI Act Risk Assessment an, mit welchem Unternehmen ihre Data- und KI-Anwendungen unter Berücksichtigung des frisch verabschiedeten EU AI Act bewerten und verwalten können. Das neue Feature ermöglicht es Nutzer:innen, ihre KI-Systeme entsprechend den Einstufungsrichtlinien des EU AI-Acts zu klassifizieren. Die automatisierte Zuweisung spezifischer Pflichten je nach Risikoklasse soll es ermöglichen, dass Unternehmen deutliche Vorgaben zur Aufwandseinschätzung und Risikominimierung erhalten. (zdnet.de)

Strafprozessordnung

Justizministerin Alma Zadić hat der ÖVP nun eine Neufassung jenes Gesetzesentwurfes vorgelegt, mit welchem die Auswertung sichergesteller Handys geregelt werden soll. Die ÖVP unterstellt den Korruptionsjägern, gezielt nach Fakten zu suchen, die zum Nachteil für die ÖVP sein könnten – und dieses dann in der Folge an die Medien zu übermitteln. Mit dem Entwurf aus dem grünen Justizministerium wäre dies nicht so einfach gewesen. Mit der Novelle hätte die Kriminalpolizei frei über die sichergestellten Daten und die Aufbereitung derer verfügen können. Und die Kriminalpolizei ist dem Innenministerium unterstellt, welches von der ÖVP besetzt ist. (Standard)

Autoren

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Endgeräte darstellen.</p><p style=\"\">Der VfGH war nicht strikt dagegen, doch die gesetzlichen Rahmenbedingungen waren nicht streng genug. Zusätzlich gab es für den VfGH keine effektive gerichtliche Kontrolle bewilligter, also laufender Überwachungen. Nun gibt es <b>Forderungen seitens der Geheimdienste und seitens der Polizei, dass ein neuer gesetzlicher Anlauf her muss</b>. (<a target='_self' href=\"https://www.diepresse.com/18840679/messenger-dienste-die-importierte-ueberwachung-ist-keine-loesung?utm_term=09092024&amp;utm_id=18841113&amp;utm_campaign=Rechtspanorama&amp;utm_medium=email&amp;_hsenc=p2ANqtz-9ehL4S0R203qXPE2NrRWp58Jd_X4REm4mcH4lvl5DgjB0_p5g9NEizT8U67gViaEdZ0tJ7_HjKtT7-t-tCW5FULuIZooW3bDd45otaQDk1LoksodM&amp;_hsmi=94534063&amp;utm_content=Rechtspanorama%20Newsletter&amp;utm_source=hs_email\">Presse</a>)</p><h2>Kartellrecht</h2><p>Der Tech-Konzern Google muss sich dieser Tage in den USA im <b>zweiten großen Kartellrechtsverfahren</b> in diesem Jahr behaupten. Der Prozess, der in Alexandria im US-Bundesstaat Virginia stattfindet, behandelt den <b>Vorwurf seitens der US-Regierung, dass Google das Werbetechnologiegeschäft dominiere und durch Monopolbildung den Wettbewerb unterdrücken würde</b>. Im Detail geht es um das System, das hinter dem Prozess steckt, welche Online-Anzeigen User:innen angezeigt werden und in welcher Höhe die Kosten für die Werbetreibenden dabei sind. Die Anwälte des US-Justizministeriums argumentieren, Google habe die finanzielle Machtposition genutzt, um etwaige Konkurrenzunternehmen zu übernehmen und folglich den Werbetechnologiemarkt für sich zu beanspruchen. 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Nun gab man sich einen neuen Namen, um den Kritiker:innen weniger Angriffsfläche zu bieten. (<a target='_self' href=\"https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/unternehmen/klimaaktivisten-end-cement-zementindustrie-heidelberg-materials-100.html\">ZDF</a>)</p><p><b>Greenwashing-Vorwürfe können auch zu finanziellen Folgen</b> führen, was nun eine <b>Studie des Vereins Finanzwende in Deutschland</b> ergeben hat: In den Fällen, in denen sich Aufsichtsbehörden, etwa die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), einschalten, fällt der Aktienkurs der Unternehmen. Wird der Greenwashing-Vorwurf nur publiziert und öffentlich diskutiert, reagieren In­ves­to­r:in­nen nicht und der Aktienkurs bleibt hingegen konstant.</p><p>Die Zahlen im Detail: Wenn sich Aufsichtsbehörden einschalten, sinkt der Aktienkurs um durchschnittlich sechs Prozent. Wenn bekannt wird, dass die Räumlichkeiten des Unternehmens durchsucht werden, kann der Kurs sogar um nochmals fünf Prozent sinken. (<a target='_self' href=\"https://taz.de/Neue-Studie-von-Finanzwende/!6034840/\">Berliner Tageszeitung</a>)</p><h2>Künstliche Intelligenz</h2><p>Das deutsche <b>Start-Up Casebase</b> bietet ein <b>EU AI Act Risk Assessment</b> an, mit welchem Unternehmen ihre <b>Data- und KI-Anwendungen</b> unter Berücksichtigung des frisch verabschiedeten EU AI Act <b>bewerten und verwalten</b> können.&nbsp;Das neue Feature ermöglicht es Nutzer:innen, ihre KI-Systeme entsprechend den Einstufungsrichtlinien des EU AI-Acts zu klassifizieren. Die <b>automatisierte Zuweisung spezifischer Pflichten</b> je nach Risikoklasse soll es ermöglichen, dass Unternehmen deutliche Vorgaben zur Aufwandseinschätzung und Risikominimierung erhalten. (<a target='_self' href=\"https://www.zdnet.de/88417878/eu-ai-act-risk-assessment-feature/\">zdnet.de</a>)</p><h2>Strafprozessordnung</h2><p>Justizministerin Alma&nbsp;Zadić hat der ÖVP nun eine <b>Neufassung jenes Gesetzesentwurfes vorgelegt</b>, mit welchem die Auswertung sichergesteller Handys geregelt werden soll.&nbsp;Die ÖVP unterstellt den Korruptionsjägern, gezielt nach Fakten zu suchen, die zum Nachteil für die ÖVP sein könnten – und dieses dann in der Folge an die Medien zu übermitteln. Mit dem Entwurf aus dem grünen Justizministerium wäre dies nicht so einfach gewesen. Mit der Novelle hätte die Kriminalpolizei frei über die sichergestellten Daten und die Aufbereitung derer verfügen können. Und die Kriminalpolizei ist dem Innenministerium unterstellt, welches von der ÖVP besetzt ist. 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