Wegfall der Emittenten-Compliance-Verordnung – Folgen für die Praxis
Von Mag. Rudolf Schwab
01. März 2018 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2018, S. 38
01. März 2018 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2018, S. 38
Das neue Börsegesetz sieht neben einem neuen, an den europäischen Rechtsakten orientierten Aufbau in fünf Hauptstücken als wesentliche materielle Neuerung die Möglichkeit eines gesetzlich zulässigen Delistings vom amtlichen Handel vor. Die Regelungen zum Marktmissbrauch finden sich im dritten Hauptstück (§§ 151–175 BörseG 2018) und wurden im Wesentlichen inhaltlich unverändert übernommen. Der Wegfall der ECV ist dem einheitlichen europäischen Rechtrahmen des Marktmissbrauchsregimes geschuldet...
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