Strafrechtliche Stolperfallen beim Vertrieb
Von MMag. Dr. Christopher Schrank , Mag. Christiane Stockbauer
01. September 2016 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2016, S. 28
01. September 2016 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2016, S. 28
1. Schummeleien des Vertriebs Kunden werden durchaus öfter getäuscht: So werden Werbeversprechen nicht eingehalten, Aufträge anders durchgeführt als vereinbart, Waren zu Unrecht als Bioprodukte bezeichnet oder es wird mehr abgerechnet, als in den Geschäftsbedingungen vereinbart worden ist. Die in der Praxis vorkommenden Fälle sind manchmal sehr trivial (wie das Umdatieren von abgelaufenen Eiern im Fall „Toni's Freilandeier“1), zum Teil aber auch recht komplex (wie etwa bei den mutmaßlichen Ab...
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