Informationspflicht bei Datenlecks
Von Dr. Ernst Brandl , Thomas Pfaffeneder
28. November 2011 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2011, S. 29
28. November 2011 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2011, S. 29
Sony, das Pentagon, die NATO, die GIS, die Tiroler Gebietskrankenkasse, die WKO. Das sind nur einige Beispiele für zahlreiche Organisationen, die in letzter Zeit Opfer eines Hackerangriffs geworden sind. Häufig haben die betroffenen Unternehmen im Falle eines solchen Hackerangriffs ein Interesse daran, diesen nicht publik werden zu lassen. Mit der Datenschutzgesetz-Novelle 2010 wurde durch den neuen § 24 Abs 2a DSG eine so genannte „Data Breach Notification“ eingeführt, die Unternehmen eine I...
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