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§ 39 Abs 6 BWG – eine neue Sorgfaltspflicht?

Der Beitrag beschäftigt sich mit der strukturellen Einbettung der gesetzlichen Grundlage zur neuen Compliance-Funktion gemäß § 39 Abs 6 BWG in die Sorgfaltspflichten der Geschäftsleiter von Kreditinstituten. Aufgezeigt werden zu berücksichtigende organisatorische und rechtliche Aspekte, Umsetzungsvarianten sowie damit in Zusammenhang stehende Verantwortlichkeiten.
Von Dr. Bettina Hörtner , Alexandra Rech
04. März 2019 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2019, S. 38
Hintergrund der Einbettung in § 39 BWG Mit der aktuellen Novelle des BWG wurde dem § 39 ein sechster Absatz angefügt, der neue Compliance-Anforderungen festlegt. Dies erfolgte in Umsetzung der am 26. 9. 2017 veröffentlichten Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, EBA.1 Ziel der Novelle war es, den Umfang der künftig in Österreich anzuwendenden Vorgaben der genannten Guidelines zu konkretisieren, um die notwendige Rechtssicherheit für die Aufsichtsbehörden und die betroffenen Kred...

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