„Know Your Customer“ und Compliance in der Allianz Deutschland AG
Aus Compliance-Sicht versteht man unter „Know your customer“ („KYC“) 1 bei Finanzdienstleistungsunternehmen oder sonstigen nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten zunächst die Erhebung und Prüfung von Daten gemäß der EU-Gesetzgebung zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Hierbei geht es primär um die Daten des Vertragspartners, des wirtschaftlich Berechtigten und/oder des Bezugsberechtigten. Die Quantität und Qualität der zu erhebenden Daten unterscheiden sich nach Status...
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