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„Know Your Customer“ und Compliance in der Allianz Deutschland AG

Den eigenen Kunden zu kennen, ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern elementare Voraussetzung für jedes Unternehmen, sich erfolgreich am Markt zu bewegen. Dieser Artikel soll verdeutlichen, dass in vielen Unternehmen identische KYC-Daten für unterschiedliche Zwecke erhoben werden. Eine zentrale Koordinierungsstelle im Unternehmen könnte diesen Prozess verschlanken bzw vereinheitlichen.
Von Franz Blaschek , Susanne Debudey
03. Juni 2013 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2013, S. 40
Aus Compliance-Sicht versteht man unter „Know your customer“ („KYC“) 1 bei Finanzdienstleistungsunternehmen oder sonstigen nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten zunächst die Erhebung und Prüfung von Daten gemäß der EU-Gesetzgebung zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Hierbei geht es primär um die Daten des Vertragspartners, des wirtschaftlich Berechtigten und/oder des Bezugsberechtigten. Die Quantität und Qualität der zu erhebenden Daten unterscheiden sich nach Status...

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