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Compliance als Instrument zur Vermeidung einer Insolvenzverschleppung

Die Geschäftsleitung jedes Unternehmens ist von weitreichenden insolvenzrechtlichen Verpflichtungen betroffen. Versäumnisse bei der Insolvenzantragspflicht können zu einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers bzw Vorstands wegen Insolvenzverschleppung führen. Die Compliance-Verantwortlichen sollten daher die relevanten Bestimmungen im Auge behalten, um Haftungsrisiken der Geschäftsführung zu verringern. Eine Checkliste mit allen relevanten Normen aus der Insolvenzordnung stellt eine sinnvolle Ergänzung des bestehenden Rechtsregisters im Unternehmen dar.
Von Dr. Clemens Jaufer , MMag. Marco Riegler
30. August 2012 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2012, S. 36
Allgemein ist unter dem Begriff Compliance Regelkonformität im weitesten Sinn zu verstehen, einschließlich aller Maßnahmen, welche dieses regelkonforme Verhalten in einem Unternehmen gewährleisten sollen.[1] Regelkonformität bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Organe und Mitarbeiter eines Unternehmens sämtliche auf sie anwendbaren Regeln beachten und sich entsprechend dieser Regeln verhalten. Anwendbare Regeln sind dabei jedenfalls die Normen der allgemeinen Rechtsordnung, aber auch „So...

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