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Vergabe-Compliance: Neues aus dem Vergabestrafrecht

Auf mediales Interesse stieß die ­Verurteilung einer heimischen Ex-Ministerin aufgrund ­unzulässiger Absprachen im ­Vergabeverfahren. Das „Vergabestrafrecht“ rückt damit in den Fokus. Eine (Grund-)Kenntnis dessen ist daher wichtig für eine gesunde Compliance-Kultur eines jeden Unternehmens bzw Auftraggebers.
Von Mag. Berthold Hofbauer , Dr. Alexander Prenner
27. August 2024 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2024, S. 31
Unzulässige Handlungen, die im Rahmen von Vergabeverfahren gesetzt werden, können nicht nur einen Verstoß gegen das BVergG 2018 darstellen, sondern unter Umständen auch einen Straftatbestand verwirklichen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere § 168b StGB („Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren“) zu ­beachten. Dieser Tatbestand sanktioniert als Sondernorm zum klassischen Betrug (§§ 146 ff StGB) sogenannte horizontale Absprachen, welche die preisgestaltende Konkurrenz­lage...

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