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COVID-19: Abgaben- und Beitragsrückstände als „Tipping point“ in Vergabeverfahren

Bei öffentlichen Vergaben können schon marginale Unachtsamkeiten zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Steuer- und Abgabenrückstände sowie Rückstände mit Sozial­versicherungsbeiträgen sind zwei Ausschlussgründe, die gerade in Krisensituationen ­besonders gefährlich sind.
Von Dr. Ruth Bittner
01. Dezember 2020 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2020, S. 40
Das Bundesvergabegesetz zählt abschließend jene Gründe auf, aus denen ein Unternehmer von einem Vergabeverfahren auszuschließen ist. Darunter fallen Steuer- und Abgabenrückstände sowie Rückstände mit Sozialversicherungsbeiträgen. Ein Ausschluss ist in diesen Fällen zwingend,1 sofern nicht ein Grund für das Absehen vom Ausschluss vorliegt oder die erfolgreiche Selbstreinigung glaubhaft gemacht wird.2 Steuer- und Abgabenrückstände Ein Ausschlussgrund liegt vor, wenn ein Unternehmer seine Verpfl...

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