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Gerichtsurteil untermauert: Compliance ist Geschäftsführungs-Pflicht!

Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg besagt, dass die Geschäftsführung dazu verpflichtet ist, eine Compliance-Struktur zu schaffen, mit der die Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Handelns des Unternehmens und die Vermeidung von Pflichtverletzung gewährleistet wird. Welche Bedeutung hat dieses Urteil für Österreich?
Von Mag. Diana Sternbach , Mag. Martin Eckel LL.M.
31. August 2022 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2022, S. 31
Mit Urteil vom 30. März 2022 (OLG Nürnberg 12 U 1520/19) entschied das deutsche Oberlandesgericht Nürnberg im Berufungsverfahren über das Bestehen von Schadenersatzansprüchen einer deutschen GmbH & Co KG (als Klägerin) gegenüber dem Geschäftsführer (als Beklagtem) aus der Verletzung von Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Schädigung der Klägerin durch einen untreuen Mitarbeiter. Zum Sachverhalt Der Beklagte war Geschäftsführer jenes Unternehmens, das in der Position der persönlich haft...

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