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Ein Standard für die „Sonderuntersuchung“

Muss eine sogenannte „Sonderuntersuchung“ eingeleitet werden, liegt ein Verdachtsfall mit potenziell wirtschaftskriminellem oder sonstigem kriminellen Hintergrund vor. In der täglichen Praxis kommt diese heikle Situation selten vor. Unternehmen sollten sich dennoch gut darauf vorbereiten. Im Folgenden wird eine formalisierte und standardisierte Herangehensweise an die Sonderuntersuchung skizziert.
Von Dr. Matthias Kopetzky CIA, CFE, CPA
23. Februar 2011 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2011, S. 12
Sonderuntersuchungen gibt es vermutlich, seit es in einer entwickelten Wirtschaft handelnde Akteure gibt. Es liegt offenbar in der Natur des Menschen und der Sache, dass es immer welche geben muss, die sich an die gemeinsam vereinbarten Regeln (heute vor allem Gesetze) nicht halten. Die erste bekannte Sonderuntersuchung der Neuzeit fand in England 1721 statt und kann als Geburtsstunde wirtschaftsforensischer Untersuchungen überhaupt angesehen werden. Nach dem Zusammenbruch der Südsee-Gesellsc...

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