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Interne Untersuchungen und Datenschutz – eDiscovery im Lichte der DSGVO

Nicht selten kommt es vor, dass forensische Untersuchungen mit einer langwierigen Diskussion zum Thema Datenschutz beginnen. Oft verzögert dies den Beginn der Untersuchung erheblich, erhöht dadurch die Kosten und reduziert die Wahrscheinlichkeit, dass der Vorfall zur Gänze aufgearbeitet werden kann. Insbesondere das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai dieses Jahres wirft in diesem Zusammenhang gewisse Fragen auf: Unter welchen Voraussetzungen ist eine interne Untersuchung zulässig? Sind die Betroffenen von den geplanten Maßnahmen zu informieren? Welche Regelungen gelten, wenn Betriebsmittel auch privat genutzt werden dürfen?
Von DI Alexander Schneider BSc, Mag. Sabine Brunner LLB. oec., Dr. Christian Kurz
02. Dezember 2018 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2018, S. 24
Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Aufarbeitung eines Compliance- oder Fraud- Vorfalls in einem Unternehmen liegt in der heutigen Zeit nahezu immer in der strukturierten Verarbeitung und Auswertung von ausschließlich elektronisch verfügbaren Daten. Hinweise finden sich in erstellten Office- Dokumenten auf dem Rechner, archivierten Mitschriften auf Dateiservern und nicht zuletzt in der elektronischen Kommunikation über E-Mail oder Smartphones mit WhatsApp oder ähnlichen Diensten. Unter eDisc...

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