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Der Klimaübergangsplan als zentraler Bestandteil der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ist die regulatorische Landschaft für Unternehmen weiter gewachsen. Darin stellt der „Übergangsplan für Klimaschutz“ die wohl umfangreichste Angabepflicht dar. Welche genauen Anforderungen solch ein Plan mitbringt und was es zur praktischen Umsetzung zu beachten gibt, lesen Sie hier.
Von Stefanie Wedenig MSc
13. November 2024
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) setzen einen neuen Maßstab für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Als Rahmenwerk der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) decken die ESRS dabei ein breites Spektrum an Themen rund um Umwelt (E), Soziales (S) und Unternehmensführung (G) ab. Aufgeteilt auf diese drei Themen gibt es insgesamt zehn Standards mit den jeweiligen Angabepflichten aus qualitativen und quantitativen Datenpunkten. Darin gestaltet si...

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