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Rundschreiben der FMA zum Geldwäschereibeauftragten

Das Rundschreiben der FMA zum Geldwäschereibeauftragten („GWB“) zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung vom 24. April 2012[1] dient als Richtschnur für die Einsetzung eines GWB und konkretisiert die Aufgaben und Kompetenzen, die diesem übertragen werden müssen, damit die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Von Dr. Viola Kapitanova LL.M.
30. August 2012 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2012, S. 6
Adressatenkreis und rechtliche Grundlagen Das Rundschreiben richtet sich an alle österreichischen Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute, Versicherungsunternehmen sowie an in Österreich tätige Unternehmen aus EWR-Mitgliedstaaten, wenn sie in Österreich im Wege der Dienstleistungsfreiheit oder im Rahmen der Niederlassungsfreiheit über Zweigstellen tätig sind (die sogenannten „beaufsichtigten Unternehmen“). Dies gilt auch für Finanzinstitute gemäß § 1 Abs 2 BWG. ...

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