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OLAF soll reformiert werden

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Reform des EU-Amtes für Betrugsbekämpfung, OLAF, angenommen. Der Vorschlag zielt auf Verbesserungen in den Bereichen Effizienz, Transparenz und Kooperationen ab.
Von Redaktion
20. März 2011

Der Reformvorschlag beinhaltet drei Aspekte: Bei den Untersuchungen von OLAF soll mehr Effizienz einkehren, die Rechte verfolgter Personen sollen besser geschützt und die Zusammenarbeit zwischen OLAF und seinen strategischen Partnern bei der Betrugsbekämpfung gestärkt werden. Der Vorschlag wird nun an das Europäische Parlament und den Rat zur Zustimmung im schriftlichen Verfahren weitergeleitet. Im Folgenden die Reformvorhaben im Einzelnen.

Verstärkte Rechenschaftspflicht

Ein Hauptaspekt des Kommissions-Vorschlags liegt in der Verstärkung der Verfahrensgarantien (d.h. Wahrung der Grundrechte) für jede Person, die Gegenstand von Untersuchungen durch OLAF ist. Alle Personen, gegen die ermittelt wird, müssen auf ihre Rechte hingewiesen werden. So hat jede Person das Recht, eine Zusammenfassung des jeweiligen Falles zu erhalten und sich zu äußern, bevor Schlussfolgerungen gezogen werden, jede Person kann sich von einer Person ihrer Wahl unterstützen lassen und die EU-Amtssprache ihrer Wahl benutzen. Außerdem ist ein Prüfverfahren für den Fall vorgesehen, dass Verfahrensrechte verletzt werden. Der Überwachungsausschuss überprüft weiterhin die Tätigkeiten von OLAF und sorgt dafür, dass die Untersuchungen des Amtes unter voller Wahrung seiner Unabhängigkeit sowie in Einhaltung der geltenden Regelungen und Verfahren durchgeführt werden.

Mehr Effizienz

Ein Hauptproblem bei der Betrugsbekämpfung auf Ebene der EU ist laut Kommission, dass in einigen Mitgliedstaaten die OLAF-Untersuchungen kaum gerichtlich weiterverfolgt werden. Daher fordert Brüssel einen intensiveren Informationsaustausch über anhängige Fälle. Jeder Mitgliedstaat soll eine Kontaktstelle nennen, über die OLAF mit den nationalen Behörden in Kontakt treten kann. Und die Mitgliedstaaten sollen auf Anfrage mitteilen, welche Maßnahmen sie in Bezug auf die Untersuchungsberichte von OLAF ergriffen haben.

Verbesserte Zusammenarbeit

Die Kommission hält die Wahrung der vollen Unabhängigkeit von OLAF bei seinen Untersuchungen für unerlässlich. Gleichzeitig müssen die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen dem Amt für Betrugsbekämpfung und den EU-Organen intensiviert werden, um den bestmöglichen Schutz der finanziellen Interessen der EU sicherzustellen.

Es wird ein flexibles Verfahren für einen Meinungsaustausch zwischen OLAF und der Europäischen Kommission, dem Parlament und dem Rat vorgeschlagen. Das erlaubt es den Organen, die strategischen Prioritäten von OLAF zu erörtern und zur Wirksamkeit der Arbeiten des Amtes Stellung zu nehmen. Diese Maßnahmen ermöglichen einen Überblick über die Arbeitsweise des Amtes und eine verantwortungsbewusste Amtsführung.

Aufgrund der umfangreichen EU-Ressourcen, die im Auswärtigen Bereich und der internationalen Hilfe eingesetzt werden, reichen die Aufgaben von OLAF zum Schutz des EU-Haushalts über die EU-Außengrenzen hinaus. Für ein erfolgreiches Vorgehen außerhalb der EU hat die Zusammenarbeit zwischen OLAF, internationalen Organisationen und Behörden von Drittländern wesentliche Bedeutung.

Daher schlägt die Kommission vor, OLAF das Mandat zu erteilen, Verwaltungsvereinbarungen mit zuständigen Behörden in Drittländern nach Absprache mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst und den zuständigen Kommissionsdienststellen zu schließen.

Ebenfalls verstärkt werden sollte die ebenso wichtige Zusammenarbeit mit dem Europäischen Polizeiamt (Europol) und der Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union (Eurojust). OLAF sollte dem Vorschlag zufolge daher auch beauftragt werden, mit diesen beiden Einrichtungen Verwaltungsvereinbarungen zu schließen.

Die Website von OLAF finden Sie hier.

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