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Neue Befugnisse: FMA veröffentlicht erstmals Investorenwarnung

Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat Ende November erstmals eine Investorenwarnung gemäß Kapitalmarktgesetz 2019 veröffentlicht. Das Unternehmen Blue Palm Group Inc. bietet in Österreich ein Wertpapier ohne den gesetzlich verpflichtenden Wertpapierprospekt an.
Von Redaktion
04. Dezember 2019

Das Unternehmen ist daher nicht berechtigt, dieses Wertpapier in Österreich zu vertreiben. Die Veröffentlichung einer solchen Warnmeldung ist eine der vielen neuen Befugnisse für mehr Anlegerschutz, mit denen die FMA mit in Kraft treten des neuen Kapitalmarktgesetzes im Juli 2019 ausgestattet wurde.

Unternehmen, die Wertpapiere öffentlich anbieten sind – bis auf gewisse Ausnahmen – dazu verpflichtet, Informationen zu diesen klar und verständlich in einem Wertpapierprospekt zu veröffentlichen. Ein solcher Prospekt enthält umfangreiche Informationen wie zum Beispieleine Einsicht in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, Informationen über die Finanzlage, Gewinne und Verluste, und Zukunftsaussichten des Emittenten und jedes Garantiegebers.

Somit soll Anlegern ermöglicht werden, sich ein grundlegendes Bild vom Emittenten und seinen öffentlich angebotenen Wertpapieren zu machen und eine informierte Kaufentscheidung treffen zu können. Die FMA prüft Wertpapierprospekte auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und Verständlichkeit. Damit ein öffentliches Angebot von Wertpapieren stattfinden darf, muss ein  der FMA gebilligt und vom Emittenten oder Anbieterrechtsgültig veröffentlicht werden. Emittenten haften für die Richtigkeit der im Wertpapierprospekt getätigten Angaben.

Von Wertpapierprospekten zu unterscheiden sind Veranlagungsprospekte(z.B. für stille Beteiligungen oder geschlossene Fonds). Diese werden nicht von der FMA, sondern von einem Prospektkontrollor auf Vollständigkeit und auch auf Richtigkeit geprüft

(Quelle: FMA)

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