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Neue Aufgaben für die FMA

Mit Jahreswechsel hat sich die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) einer Reihe neuer Herausforderungen zu stellen.
Von Redaktion
17. Januar 2011

Diese neuen Aufgaben sind: Mitwirkung am Aufbau der neuen europäischen Aufsichtsarchitektur; Umsetzung weiterer Schritte zur  Stärkung der Eigenmittelausstattung von Kreditinstituten sowie Überwachung der Vergütungspolitik bei Kreditinstituten; Ausbau des präventiven Kampfes gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch eine neue Abteilung der FMA; Übernahme und Intensivierung der Vor-Ort-Prüfkompetenz bei inländischen Kapitalanlagegesellschaften und Betrieblichen Vorsorgekassen. "Die Übertragung weiterer zusätzlicher Aufgaben an die FMA verstehen wir als Bestätigung des von uns eingeschlagenen Weges und als Vertrauensbeweis in die Effizienz und Effektivität der FMA", so der FMA-Vorstand, Helmut Ettl und Kurt Pribil in einer Aussendung.  

Neue Europäische Aufsichtsarchitektur

Mit Jahresbeginn nehmen die Europäischen Aufsichtsbehörden für Banken, Versicherungsunternehmen und Pensionskassen sowie die Wertpapieraufsicht (European Banking Authority (EBA), European Securities and Markets Authority (ESMA) und European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA)) ihre Tätigkeit auf. Die FMA ist in allen drei dieser europäischen Institutionen vertreten und bildet einen wesentlichen Teil im Netzwerk der nationalen Aufseher, auf das sich die zentralen europäischen Institutionen stützen. Weiters ist die FMA im „European Systemic Risc Board" vertreten. Durch die Umsetzung der neuen europäischen Aufsichtsarchitektur wird die Aufsicht über grenzüberschreitend tätige Market-Player verstärkt und die internationale Zusammenarbeit weiter intensiviert.

Eigenmittelregime und Vergütungspolitik bei Banken

Mit der Umsetzung der neuen Eigenkapitalrichtlinie („Capital Requirement Directive II", CRD II) im österreichischen Recht wird insbesondere die Beschränkung von Großveranlagungen verschärft und nunmehr europaweit stärker harmonisiert. Damit soll dem Verlustrisiko, das bei einzelnen, sehr großen Veranlagungen für das Kreditinstitut besonders bedeutend ist, vorgebeugt werden. Weitere Neuerungen ergeben sich durch Vorschriften zur engeren Zusammenarbeit der EWR-Aufsichtsbehörden in der  Überwachung von grenzüberschreitend tätigen Kreditinstitutsgruppen. Hier erfolgt eine Intensivierung der Koordination in den "Supervisory Colleges" mit klar definierten  Rechten und Verantwortungen der nationalen Aufseher sowie der europäischen Ebene. Die Neuregelung der Vergütungspolitik bei Banken ermächtigt die FMA bei Gefährdung der Finanz - und Solvabilitätslage des Instituts die variablen Vergütungen der Führungskräfte zu begrenzen und die Verwendung des Nettogewinns - oder Teilen davon - zur Stärkung der Kapitalbasis anzuordnen. Weiters hat das Risikomanagement eines Kreditinstitutes immer im Einklang mit der Vergütungspolitik zu stehen und es kann prinzipiell keine Garantie für Bonusauszahlungen geben. Ferner sind Kreditinstitute angehalten, künftige Bonuszahlungen für mehrere Jahre zurückzustellen.

Kampf gegen Geldwäsche und die Finanzierung des Terrors

Mit 1. Jänner 2011 hat in der FMA eine eigene Abteilung "Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung" die Arbeit aufgenommen. Sie hat die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu überprüfen, Vor-Ort-Prüfungen und andere Formen der Einsichtnahme durchzuführen sowie gegebenenfalls entsprechende behördliche Aufsichtsverfahren zu führen. Ihr ist überdies die Rechtsauslegung in diesem Bereich übertragen sowie die Vertretung in den einschlägigen nationalen und internationalen Gremien zugewiesen. Durch die Schaffung der eigenen Abteilung und die Übertragung zusätzlicher Kompetenzen in diesem Bereich kann die Zahl der Geldwäsche-Vor-Ort-Prüfungen mehr als verdoppelt werden (2010: 11; geplant für 2011: 25). Durch die Bündelung der Ressourcen und Expertisen in einer eigenen Fachabteilung kann eine einheitliche und konsequente Verfolgung von Auffälligkeiten auf dem gesamten österreichischen Finanzmarkt erfolgen.

Aufsicht über Kapitalanlagegesellschaften

Im Bereich der Aufsicht über Kapitalanlagegesellschaften und Betrieblichen Vorsorgekassen hat mit Wirkung 1. Jänner 2011 die FMA die Vor-Ort-Prüfkompetenz aller inländischen Kapitalanlagegesellschaften und Betrieblichen Vorsorgekassen übernommen. Dies dient bereits der Vorbereitung auf die Umsetzung der UCITS-IV-Richtlinie (europaweite Harmonisierung der Bestimmungen über Investmentfonds), welche mit 1. Juli 2011 in Kraft tritt. UCITS IV sieht unter anderem grenzüberschreitende behördliche Überprüfungen von Kapitalanlagegesellschaften vor.

(Presseaussendung, red)

Autoren

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