Kartellrecht: Kein Anwaltsprivileg für Hausjuristen
Von Mag. Klaus Putzer
20. Oktober 2010 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2010, S. 7
20. Oktober 2010 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2010, S. 7
Das sogenannte „Anwaltsprivileg“ schützt den Schriftverkehr zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Mandanten vor der Einsichtnahme durch Untersuchungsbehörden. Während das österreichische Verfahrensrecht ein derartiges Privileg nicht ausdrücklich kennt und es in Österreich umstritten ist, inwieweit ein solches besteht, ist es in der Judikatur des EuGH – was Ermittlungen der Europäischen Kommission betrifft – unumstritten. EU-Beamte dürfen also bei kartellrechtlichen Untersuchungen die Kommuni...
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