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Fusionen: Leitfaden zur neuen Transaktionswert-Schwelle finalisiert

Der Generaldirektor der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), Theodor Thanner, und der Vizepräsident des Bundeskartellamtes, Prof. Dr. Konrad Ost, haben gestern beim Competition Talk der BWB in Wien den finalen Leitfaden zur neuen Transaktionswert-Schwelle präsentiert.
Von Redaktion
11. Juli 2018

Die BWB und das Bundeskartellamt veröffentlichten im Mai 2018 eine Konsultationsfassung des Leitfadens. Gemeinsam erhielten die BWB und das Bundeskartellamt 13 Stellungnahmen. Diese enthielten viele wichtige Hinweise, die bei der endgültigen Fassung berücksichtigt wurden.

Theodor Thanner, Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde, sagte: „Die BWB und das Bundeskartellamt haben hier den Weg der Transparenz eingeschlagen, um für die Unternehmen Rechtssicherheit bei Anmeldungen in der Zusammenschlusskontrolle zu schaffen. Der Leitfaden zur Transaktionswert-Schwelle gibt eine gute Übersicht über die Definition des Wertes der Gegenleistung, wie der Umfang der Inlandstätigkeit zu verstehen ist und erklärt die Anwendung anhand einiger Praxis-Beispiele.“

Konrad Ost, Vizepräsident des Bundeskartellamts: „Die in Deutschland und Österreich eingefügten neuen Regelungen ergänzen die Fusionskontrolle insbesondere in technologie- und innovationsgeprägten Märkten, um mögliche Marktverschließungseffekte und Markteintrittsbarrieren verhindern zu können und Innovationspotential zu schützen. Mit dem neuen Leitfaden erleichtern beide Behörden die Anwendung der neuen Vorschriften.“

Neu: Kaufpreisbezogenes Kriterium

Sowohl in Deutschland als auch in Österreich wurden im vergangenen Jahr die Aufgreifschwellen für die Fusionskontrolle um ein kaufpreisbezogenes Kriterium ergänzt.

Bislang waren in beiden Ländern Zusammenschlüsse von Unternehmen nur dann anzumelden und zu überprüfen, wenn die beteiligten Unternehmen bestimmte Mindestumsätze erzielen. Seit einigen Monaten müssen Zusammenschlüsse auch ab einem bestimmten Wert der Gegenleistung bei den Wettbewerbsbehörden angemeldet werden, sofern das erworbene Unternehmen in erheblichem Umfang im Inland tätig ist.

In Österreich besteht die Anmeldepflicht ab einem Wert der Gegenleistung von 200 Millionen Euro und in Deutschland ab einem Wert der Gegenleistung von 400 Millionen Euro. Die Transaktionswert-Schwelle zielt darauf ab, Zusammenschlüsse wettbewerbsrechtlich analysieren zu können, bei denen das Zielunternehmen zwar (noch) keine relevanten Umsatzwerte erreicht, aber ein hohes wettbewerbliches Marktpotenzial hat, was sich im Wert der Gegenleistung widerspiegelt.

(Quelle: Bundeskartellamt)

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