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Kartellrecht verhindert Online-Video-Plattform von RTL und ProSiebenSat.1

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute die Entscheidung des Bundeskartellamts bestätigt, mit der die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch RTL und ProSiebenSat.1 für den Aufbau und den Betrieb einer Online-Video-Plattform untersagt wurde.
Von Redaktion
09. August 2012

Das Bundeskartellamt hatte im März 2011 das Vorhaben von RTL und ProSiebenSat.1, eine gemeinsame Online-Video-Plattform zu gründen, untersagt. In der konkret geplanten Form hätte die Gründung das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärkt, so das Amt. Die zu erwartende Koordinierung geschäftlicher Interessen über das Gemeinschaftsunternehmen hätte darüber hinaus einen Verstoß gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen dargestellt. Die Plattform hätte mit den vorgesehenen Vorgaben von RTL und ProSiebenSat.1 die bestehenden Verhältnisse auf dem Fernsehwerbemarkt konserviert und auf das Segment der Video-Werbung in Online-Video-Inhalten übertragen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich dieser Bewertung des Bundeskartellamts nun angeschlossen und die Untersagung bestätigt.

Der Präsident des Bundeskartellamts Andreas Mundt sieht in der Entscheidung des OLG „ein wichtiges Signal für den Wettbewerbsschutz im Bereich der neuen Medien.“ Die Dynamik dieser Märkte schließe nicht aus, dass marktmächtige Unternehmen versuchen, „ihre Marktstellung in angestammten Märkten abzusichern bzw. auf neu entstehende Märkte zu übertragen.“

Die Rechtsbeschwerde ist nicht zugelassen. Die Unternehmen können gegen die Nichtzulassung Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

(PM, kp)

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