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EU-Kommission prüft staatliche Beihilfen für Samsung-Werk in Ungarn

Ungarn plant, Samsung für den Ausbau eines Akku-Werks in Göd eine staatliche Beihilfe in Höhe von 108 Mio. EUR zu gewähren. Die Europäische Kommission prüft nun, ob die Förderung mit den EU-Vorschriften über staatliche Regionalbeihilfen vereinbar ist.
Von Redaktion
16. Oktober 2019

Samsung SDI ist einer der wichtigsten Akteure auf dem schnell wachsenden Markt für Lithium-Ionen-Akkumulatoren. Das Unternehmen investiert rund 1,2 Mrd. EUR in den Ausbau der Produktionskapazitäten für Lithium-Ionen-Akkumulatoren und Batteriesätze für Elektrofahrzeuge in seinem bestehenden Werk in Göd (Ungarn). Die Arbeiten zur Kapazitätserweiterung haben im Dezember 2017 begonnen und sind bereits weit fortgeschritten. Ungarn meldete die Pläne zur Gewährung öffentlicher Mittel in Höhe von 108 Mio. EUR für das Vorhaben 2018 bei der Kommission an.

Nach den EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen und insbesondere den Regionalbeihilfeleitlinien der Kommission von 2014 dürfen die Mitgliedstaaten die wirtschaftliche Entwicklung und die Beschäftigung in benachteiligten EU-Gebieten sowie die regionale Kohäsion im Binnenmarkt fördern. Einschlägige Beihilfen werden genehmigt, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die gewährleisten sollen, dass die angestrebte positive Wirkung tatsächlich eintritt. So muss die Beihilfe einen Anreiz für private Investitionen bieten und auf das erforderliche Minimum beschränkt bleiben. Auch darf sie nicht dazu führen, dass Investitionen aus einer ebenso oder stärker benachteiligten Region in einem anderen Mitgliedstaat abgezogen werden („kohäsionsabträgliche Wirkung“), und es darf kein direkter Zusammenhang zwischen der Beihilfe und der Verlagerung von Geschäftstätigkeiten (bzw. Arbeitsplätzen) aus einem Mitgliedstaat in den die Förderung gewährenden Mitgliedstaat bestehen.

Zum jetzigen Zeitpunkt bezweifelt die Kommission, dass die geplante Beihilfe in Höhe von 108 Mio. EUR für Samsung SDI in Göd sämtliche Vereinbarkeitsvoraussetzungen der Regionalbeihilfeleitlinien erfüllt:

  • Die Kommission hat Zweifel am „Anreizeffekt“ der Maßnahme und wird deshalb prüfen, ob die Investitionsentscheidung von Samsung unmittelbar auf die öffentliche Unterstützung durch Ungarn zurückzuführen ist, wie nach den Leitlinien erforderlich, oder ob die Investition in Göd auch ohne die Beihilfe erfolgt wäre,

  • die Kommission hat ferner Zweifel, ob die Beihilfe zur regionalen Entwicklung beiträgt, angemessen und verhältnismäßig ist, und

  • die Kommission kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausschließen, dass die Beihilfe zur Verlagerung von Arbeitsplätzen aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach Ungarn führt.

Die Kommission wird nun eingehend prüfen, ob sich ihre Bedenken bestätigen. Die Einleitung der Untersuchung gibt Ungarn und Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Verfahren wird völlig ergebnisoffen geführt.

(Quelle: EU-Kommission)

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