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Die neuen Regeln im Außenhandelsgesetz 2011

Vor wenigen Wochen wurde das Außenhandelsgesetz 2011 (BGBl I 2011/26, kurz „AußHG 2011“) verlautbart. Es ersetzt schrittweise das bestehende österreichische Außenhandelsregime und passt dieses an die jüngsten europarechtlichen Vorgaben*  an.
Von Dr. Johannes Barbist
30. Mai 2011 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2011, S. 4
An der allgemeinen Zielsetzung des Gesetzes hat sich freilich nichts geändert: Im Zentrum steht die staatliche Kontrolle des Güterverkehrs von oder in Drittstaaten und andere EU-Mitgliedstaaten, soweit folgende Güter (Waren, Software oder Technologien) betroffen sind: •   Näher spezifizierte Verteidigungsgüter, •   Güter mit doppeltem Verwendungszweck, •   gewisse Kategorien von Chemikalien, •   näher definierte Güter nach der Biotoxinkonvention und •   Güter, die Gegenstand von restriktiven ...

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