10 Jahre VbVG: Höchstgerichtliche Rechtsprechung bleibt Mangelware
Von Mag. Georg Krakow MBA, Mag. Elisabeth Götz
07. Juni 2016 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2016, S. 6
07. Juni 2016 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2016, S. 6
Mit 1. Jänner 2006 – also vor mittlerweile über zehn Jahren – trat in Österreich das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz („VbVG“) in Kraft. Dessen Ziel ist es, Verbände strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, „wenn im Rahmen der Tätigkeit des Verbandes von Personen, die für den Verband handeln, eine Straftat begangen worden ist.“1Im Gegensatz dazu konnte bis zur Einführung des VbVG lediglich gegen natürliche Personen ein Strafverfahren geführt werden. Im Finanzstrafverfahren bestand – gleic...
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