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Steuerhilfen: Luxemburg muss 120 Mio. Euro von Engie zurückfordern

Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Luxemburg dem französischen Energiekonzern Engie unzulässige Steuervergünstigungen gewährt hat und rund 120 Mio. Euro zurückfordern muss.
Von Redaktion
21. Juni 2018

Steuerbegünstigung als Wettbewerbsverzerrung

Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Luxemburg zwei Unternehmen der Engie-Gruppe erlaubt hat, rund ein Jahrzehnt lang auf nahezu die Gesamtheit ihrer Gewinne keine Steuern zu zahlen. Dies ist nach den EU-Beihilfevorschriften unzulässig, weil Engie daraus ein unangemessener Vorteil entstand. Luxemburg muss nun nicht gezahlte Steuern in Höhe von rund 120 Mio. EUR zurückfordern. Durch die Rückforderung wird das Unternehmen nicht bestraft, und es werden keine Geldbußen verhängt. Es wird laut EU-Kommission lediglich die Gleichbehandlung mit anderen Unternehmen wiederhergestellt.

Komplexe Finanzierungsstrukturen

Im Anschluss an ein im September 2016 eingeleitetes förmliches Prüfverfahren stellte die Kommission fest, dass die steuerliche Belastung von Engie in Luxemburg durch zwei von Luxemburg ausgestellte Steuervorbescheide rund zehn Jahre lang ohne triftigen Grund künstlich verringert wurde.

In den Jahren 2008 bzw. 2010 führte Engie für zwei luxemburgische Unternehmen der Engie-Gruppe, Engie LNG Supply und Engie Treasury Management, zwei komplexe gruppeninterne Finanzierungsstrukturen ein (vgl. Grafik). Gegenstand dieser Strukturen war ein Dreiecksgeschäft zwischen Engie LNG Supply bzw. Engie Treasury Management und zwei weiteren Unternehmen der Engie-Gruppe in Luxemburg.

Engie, EU-Kommission, © LexisNexis
Engie, EU-Kommission

Nur 1 Prozent des Gewinns versteuert

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die steuerliche Behandlung dieser Finanzierungsstrukturen durch Luxemburg nicht der wirtschaftlichen Realität entsprach. Mit den von Luxemburg ausgestellten Steuervorbescheiden wurde eine inkohärente Behandlung ein und derselben Transaktion sowohl als Fremdkapital als auch als Eigenkapital gebilligt.

Auf dieser Grundlage stellte die Kommission fest, dass die Steuervorbescheide Engie einen selektiven wirtschaftlichen Vorteil verschafften, da die Gruppe weniger Steuern zu zahlen hatte als andere, denselben nationalen Steuervorschriften unterliegende Unternehmen. Die Steuervorbescheide bewirkten, dass Engie auf 99 Prozent der von Engie LNG Supply und Engie Treasury Management erwirtschafteten Gewinne in Luxemburg keine Steuern zahlen musste.

(Quelle: EU-Kommission)

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