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Brandaktuelle Neuigkeiten in den Compliance News diese Woche: Whistleblower Julian Assange kommt frei, nachdem er sich auf einen Deal mit den USA geeinigt hat. Die EZB und die hiesige OeNB arbeiten indes fleißig am digitalen Euro, der auch in Sachen Datenschutz und Geldwäscheprävention sicher sein soll.

Whistleblowing

Julian Assange kommt frei: Der weltweit bekannte Whistleblower und WikiLeaks-Gründer Julian Assange hat eine Vereinbarung mit der US-Regierung getroffen. Assange bekennt seine Schuld in einem Punkt der langen Anklageliste. Damit kommt er frei. Er hat London verlassen und reist in seine Heimat Australien zurück. Scheinbar möchte Julian Assange weder US-amerikanisches Festland noch die Insel Hawaii betreten. Aus diesem Grund soll er in dem US-Außengebiet der Nördlichen Marianen-Inseln – am Mittwoch vor Gericht erscheinen, um dort seine Schuld zu bekennen. (Presse)

Künstliche Intelligenz

Apple wird seine kürzlich angekündigten neuen KI-Funktionen erst einmal nicht auf den europäischen Markt bringen. Man verweist auf Unsicherheiten wegen des EU-Digitalgesetzes DMA: Der Tech-Konzern sei besorgt, dass die DMA-Vorgaben zur Öffnung für andere Hersteller und Dienste-Anbieter den Schutz der Nutzer-Daten negativ beeinflussen könnten, so Apple.

Eine wichtige Vorgabe des EU-Gesetzes DMA (Digital Markets Act) ist, dass zu „Gatekeepern“ (Torwächter) bestimmte große Plattformen anderen Anbietern Zugang gewähren müssen anstatt eigenen Angeboten den Vorzug zu geben. Allerdings gibt es eine Ausnahme, wenn dadurch die „Integrität“ der Dienste beeinträchtigt werden könnte. Unklar bleibt jedoch, ob die EU-Kommission Apples Bangen um die Datensicherheit als Grund für eine solche Ausnahme annimmt und dem Konzern damit Sicherheit gewährleistet. (Presse)

Strafrecht/Datenträger

In den vergangenen Tagen ist die Empörung über die geplante Reform der Handysicherstellungen ordentlich angewachsen. Was dazu führte, dass Justizministerin Alma Zadic nun ihren Kurs einbremst: In einer Stellungnahme spricht sie sich für eine Änderung des umstrittenen Gesetzesentwurfs aus. Die Begutachtungsfrist soll außerdem von zwei auf sechs Wochen ausgedehnt werden. (Standard)

Vorausgegangen war der Änderung auch eine Stellungnahme der Präsident:innen der Oberlandesgerichte: "Wir fordern daher die Bundesregierung auf, für die Begutachtung dieser und aller weiteren derart umfassenden Gesetzesänderungen eine in einem demokratischen Rechtsstaat angemessene Frist in der Dauer von mindestens sechs Wochen vorzusehen", heißt es in der Erklärung." Hintergrund: Smartphones können bisher unter ähnlich niedrigen Voraussetzungen sichergestellt werden wie etwa Messer oder andere Beweisstücke. Strafverteidiger:innen kritisieren seit längerem, dass das höchst schwierig ist, angesichts dessen, dass Menschen am Handy heute eine Vielzahl an persönlichen Daten speichern. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat diesen Bedenken Ende 2023 recht gegeben und daraufhin die entsprechende Bestimmung in der Strafprozessordnung (StPO) aufgehoben. 

Datenschutz

Die EZB arbeitet derzeit an einem digitalen Euro und versucht dabei, die Wahrung der Privatsphäre bei gleichzeitigem Schutz vor Geldwäsche und Betrug zu garantieren. Die Österreichische Nationalbank und auch die EZB betonen regelmäßig, dass damit Bargeld nicht verdrängt werden und „uneingeschränkt“ erhalten bleiben soll. Es soll als Ergänzung zu bestehenden Zahlungsmethoden angesehen werden. Es wird auch eine Obergrenze für die Beträge geben, die Privatpersonen halten können: Zwischen 500 und 3.000 Euro sollen diese liegen. Wichtige Punkte sind die Sicherheit vor Hackern und der Datenschutz: Nicht nur EZB, sondern auch nationale Banken forschen zu diesem Themenbereich. (Kleine Zeitung)

EU-Taxonomie

Stark in der Kritik steht die EU-Taxonomie im deutschen Recycling Magazin: Laut dem Magazin habe der Selbst-Widerspruch der EU-Kommission gegen die hausgemachten Kriterien und Verordnungen drastische Folgen für den Umwelt- und Klimaschutz, da die Runderneuerung in Europa jährlich hunderttausende Tonnen Abfälle vermeidet, CO₂-Emissionen spart und die natürlichen Ressourcen schont. Die EU-Politik führe zu starken ökonomischen Auswirkungen auf die Runderneuerungsbetriebe. Man berichtet von einem erst kürzlich bekannt gewordenen Fall, bei dem in einem größeren Verkehrsbetrieb der Ankauf/Einsatz von runderneuerten Reifen aufgrund der EU-Taxonomie-Verordnung gestoppt wurde, was den Runderneuerer in eine wirtschaftliche Misere manövrierte.

In der Praxis mangele es an konsequenter Unterstützung der klimafreundlichen Technologie seitens der Politik: Die EU-Kriterien für die umweltorientierte öffentliche Beschaffung im Bereich Straßenverkehr erlauben die rechtssichere Ausstattung aller Fahrzeuge der öffentlichen Hand mit runderneuerten Reifen zwar, praktisch verhindert die EU-Taxonomie-Verordnung zum straßengebundenen Güter- und Personentransport den Einsatz der so genannten Runderneuerten.

Hintergrund: Mit der EU-Taxonomie-Verordnung möchte die EU-Kommission, Wirtschaftsaktivitäten in Bezug auf ihre Nachhaltigkeit einordnen. Die Nachhaltigkeit von Unternehmen soll bewertet und unterstützt werden. Wirtschaftstätigkeiten gelten laut EU-Taxonomie dann als ökologisch nachhaltig (und damit auch auch taxonomiekonform), wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs in der EU-Taxonomie festgelegten Umweltziele leisten (ua Klimaschutz, nachhaltige Nutzung und Schutz von natürlichen Ressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft etc).

Autoren

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Man berichtet von einem erst kürzlich bekannt gewordenen Fall, bei dem in einem größeren Verkehrsbetrieb der Ankauf/Einsatz von runderneuerten Reifen aufgrund der EU-Taxonomie-Verordnung gestoppt wurde, was den Runderneuerer in eine wirtschaftliche Misere manövrierte.</p><p style=\"\">In der Praxis mangele es an konsequenter Unterstützung der klimafreundlichen Technologie seitens der Politik: Die EU-Kriterien für die umweltorientierte öffentliche Beschaffung im Bereich Straßenverkehr erlauben die rechtssichere Ausstattung aller Fahrzeuge der öffentlichen Hand mit runderneuerten Reifen zwar, praktisch verhindert die EU-Taxonomie-Verordnung zum straßengebundenen Güter- und Personentransport den Einsatz der so genannten Runderneuerten.<br style=\"\"></p><p style=\"\">Hintergrund: Mit der EU-Taxonomie-Verordnung möchte die EU-Kommission, <b>Wirtschaftsaktivitäten in Bezug auf ihre Nachhaltigkeit einordnen</b>. Die Nachhaltigkeit von Unternehmen soll bewertet und unterstützt werden. Wirtschaftstätigkeiten gelten laut EU-Taxonomie dann als ökologisch nachhaltig (und damit auch auch taxonomiekonform), wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs in der EU-Taxonomie festgelegten Umweltziele leisten (ua Klimaschutz, nachhaltige Nutzung und Schutz von natürlichen Ressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft etc).</p>","sidecolumn":null,"storiesmain":null,"storiesoverview":null,"headerimage":"<div class=\"card content-teaser clearfix \">\n <img src=\"/Themen/Aktuelles_Meinung/Aktuell/AdobeStock_104752853_1.jpg\" class=\"card-img\" alt=\"Compliance News, © Adobe stock Kaspars Grinvalds\">\n <div class=\"\">\n <div class=\"card-img-overlay\" title=\"© Adobe stock Kaspars Grinvalds\">\n <div class=\"card-header bg-white rounded-0 border-0 col-12 col-sm-11 col-md-8 col-lg-6\">\n <h1 class=\"card-title color-black\">Compliance News 26.6.2024</h1>\n </div>\n </div>\n </div>\n</div>\n","headertitle":"","stoerercontainer":null,"stoerercontainer2":null,"stoererwerbebanner":"","insiderheads":null,"overviewunternehmenimage":null,"overviewunternehmentitle":null,"buttonviewall1":null,"buttonviewall2":null,"superelement":null,"topstory":null,"netzwerkpartnerlogoleiste":"","metadata":"<div class=\"info\"><eval>>partials/themes-startpage/newsauthors data=(renderNewsAuthors \"571:christiane.joerdens@lexisnexis.at\" userinfo)</eval>\n<br>26. 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