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Die Compliance News vom 9. Oktober behandeln die Frage, was der EuGH bezgl der Sicherstellung von Handy-Daten nun anlässlich eines österreichischen Falles entschieden hat und warum Österreich laut des Rechnungshofes nicht gut vor Cybercrime geschützt ist. Das und einiges mehr in den dieswöchigen Compliance News.

ESG

In der Frankfurter Allgemeine Zeitung ist kürzlich ein Gastkommentar zum Thema der zunehmenden Ausrichtung auf Nachhaltigkeit der Anwaltskanzleien erschienen. Während Nachhaltigkeit im Alltag der Beratungsbranche immer wichtiger wird, wird sie in der Geschäftsentwicklung mancher Kanzleien eher nicht als Priorität angesehen: Die Produktivität des einzelnen Anwalts hat an Bedeutung verloren, so die FAZ. Nachhaltige Praktiken liegen allerdings im Trend. Dies betrifft sowohl ökologische als auch soziale Bereiche. So kann man den Anforderungen von Mandant:innen und Regulierungsbehörden entsprechen. (FAZ)

Geldwäsche

Etwa 1.000 österreichische und ausländische Kund:innen der Wiener Privatbank Euram (European American Investment Bank) stehen bei der FMA (Finanzmarktaufsicht) aktuell unter Geldwäsche-Verdacht. Schon seit 2022 hat die FMA ein strenges Auge auf die Privatbank: Damals kamen die FMA-Vertreter in die Bank, um die Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung-Prävention zu überprüfen. Insgesamt zwölf Verdachtsmeldungen wurden daraufhin gemeldet. Seit Anfang 2024 wurde der Bank das Neugeschäft verwehrt und gemeinsam mit einem Anwalt zwei Consulting- und Wirtschaftsprüfungsteams ins Boot geholt. Die externen Prüfer:innen gehen rigide vor. Es herrscht "Generalverdacht". (Presse)

Deutschen Zollbeamt:innen ist nun ein Schlag gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung gelungen: Mehr als 750.000 Euro wurden im Zuge von Kontrollen an beiden Frankfurter Flughafenterminals eingezogen. Man hatte das Ziel, Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus zu verhindern. Die Behörden hatten in den Abflughallen eigens Kontrollstellen eingerichtet: Etwa 70 Beamt:innen stellten an drei Tagen 39 Verstöße gegen Vorgaben fest, größere Mengen an Bargeld dem Zoll melden zu müssen. Mehr als 145.000 Euro stellten die Fahnder wegen des Verdachts der Geldwäsche in sechs Fällen sicher. (FAZ)

Künstliche Intelligenz

Der AI Act der EU war eines der großen Themen der Digital Days der Oberösterreichischen Nachrichten, die kürzlich in Linz über die Bühne gingen. Fazit der Veranstaltung: Die KI-Technologie befindet sich auf einem rasanten Wachstumsweg. Sie wird bereits in verschiedenen Industrien integriert, was zu einer breiteren Anwendung und Akzeptanz von KI-Lösungen führt. Es wird derzeit viel Geld in die KI-Forschung und -Entwicklung gesteckt. Man möchte Innovationen fördern, um am Markt konkurrenzfähig zu bleiben und neue Chancen am Markt generieren zu können. Allerdings bringt dies auch mit sich, dass man sich neuen Herausforderungen stellen muss, etwa ethischen Fragen, Datenschutz und für gute KI-Literacy der Arbeitskräfte sorgen sollte.

Im Zuge der Veranstaltung fand ua auch eine Podiumsdiskussion rund um KI, im Speziellen zum AI Act, statt: Heftig kritisiert wurde die neue EU-Verordnung zur KI von AI-Experte Sepp Hochreiter (JKU Linz): "Es gibt sehr viele Dinge, die unklar sind. Auch die zugrunde liegende Definition von künstlicher Intelligenz ist falsch." Es zeige sich, dass die zuständigen Behörden der EU "wenig Ahnung von KI und den Technologien dahinter haben". So führt dies zu dem Umstand, dass Firmen nicht wissen, ob sie sich noch legal agieren oder nicht. (OÖN)

Datenschutz

Erst kürzlich hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass es der Polizei erlaubt ist, auf Daten von Mobiltelefonen zuzugreifen, auch wenn keine schweren kriminellen Handlungen vorliegen. Man entschied so, trotz des Umstandes, dass es sich hierbei um einen starken Eingriff in die Grundrechte handelt. Anlass war ein Fall aus Österreich.

Der EuGH hielt zunächst fest, dass ein lediglich versuchter Zugriff gleichbedeutend mit einem erfolgreichen sei, was mehrere Mitgliedstaaten in der Vergangenheit angezweifelt hatten. Zudem wurde noch einmal festgehalten, dass der Zugang der Polizei zu personenbezogenen Daten auf einem Mobiltelefon, wie etwa Nachrichten, Fotos oder Internetverläufe, einen schwerwiegenden oder sogar besonders schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der jeweiligen Person darstellen kann. Des weiteren wurde ebenfalls entschieden, dass hierfür kein Fall von schwerer Kriminalität vorliegen muss. Alle Details zur Entscheidung im Beitrag des Standard.

Cybercrime

Österreich ist laut eines aktuellen Berichtes des Rechnungshofes nur unzureichend vor Cyberkriminalität geschützt: Wie ein Rechnungshofbericht zeigt, mangelt es weiterhin an entscheidenden Leitstellen und Teams. Außerdem gebe es auch keine Gesamtzusammenschau über die wichtigsten Dienste des Bundes. Nur zwei Empfehlungen wurden bislang umgesetzt, so heißt es.

Der Rechnungshof hielt fest, dass das Bundeskanzleramt von acht überprüften Empfehlungen des Vorberichts lediglich zwei umgesetzt hat, zwei teilweise und vier nicht, das Innenministerium wiederum führte von neun überprüften Empfehlungen des Vorberichts drei aus, drei teilweise und drei nicht. Prüfungszeitraum war von September bis November 2023. Überprüft wurde dabei der Stand der Umsetzung von Empfehlungen des Vorberichts „Koordination der Cyber-Sicherheit“ aus dem Jahr 2022. (Presse)

Die hierzulande vor Kurzem eingeführte so genannte „echte“ Sammelklage gibt Verbraucher:innen die Möglichkeit, einfach und gebündelt Ansprüche (ua auch) aus Datenschutzverletzungen gerichtlich geltend zu machen. Allerdings bleibt die Frage, ob Unternehmen im Fall von Cyberattacken und Datenlecks nun auch vermehrt Sammelklagen von Verbraucher:innen antizipieren müssen.

Klar ist: Unternehmen sehen sich immer häufiger mit Cyberattacken konfrontiert. Dies birgt die potenzielle Gefahr von finanziellen und reputativen Schäden. (Presse)

Wettbewerbsrecht

Nicht nur die Online Search von Tech-Riese Google steht aktuell im Fokus der US-amerikanischen Justiz. Aktuell geht es um die Monopolstellung Googles im Bereich App Stores: Ein US-Gericht ordnete an, dass der Tech-Riese andere App-Stores auf Android-Geräten zulassen muss. Dass Google mit seinem App-Marktplatz und dem dortigen Bezahlsystem ein illegales Monopol inne habe, hat ein US-Gericht bereits vor knapp einem Jahr festgestellt. Am Montag folgte nun die schwerwiegende Anordnung der Justiz, dass Google seinen seinen App-Marktplatz auch für andere Anbieter öffnen muss. (Presse)

Autoren

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Dies betrifft sowohl <b>ökologische als auch soziale Bereiche</b>. So kann man den Anforderungen von Mandant:innen und Regulierungsbehörden entsprechen. (<a target='_self' href=\"https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/rekordumsaetze-der-kanzleien-nachhaltige-anwaelte-110024608.html\">FAZ</a>)</p><h2>Geldwäsche</h2><p>Etwa <b>1.000 österreichische und ausländische Kund:innen der Wiener Privatbank Euram (European American Investment Bank) stehen bei der FMA (Finanzmarktaufsicht) aktuell unter Geldwäsche-Verdacht.</b> Schon seit 2022 hat die FMA ein strenges Auge auf die Privatbank:&nbsp;Damals kamen die FMA-Vertreter in die Bank, um die Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung-Prävention zu überprüfen. Insgesamt zwölf Verdachtsmeldungen wurden daraufhin gemeldet. <b>Seit Anfang 2024 wurde der Bank das Neugeschäft verwehrt</b> und gemeinsam mit einem Anwalt zwei Consulting- und Wirtschaftsprüfungsteams ins Boot geholt. Die externen Prüfer:innen gehen rigide vor. Es herrscht \"Generalverdacht\". (<a target='_self' href=\"https://www.diepresse.com/18942494/euram-jeder-kunde-fuer-fma-der-geldwaesche-verdaechtig?utm_term=09102024&amp;utm_id=18943857&amp;utm_campaign=Die%20Presse%20Economist%20Insider&amp;utm_medium=email&amp;_hsenc=p2ANqtz-_83FNRVE2e4CoZEWtYZOz6ENRUVWHIQu02WCr0h1BWxsQa7PFAAvSu6QzGAZ1PBishnXd2wxzIyV92TMgxVxVEnw8svczeQxKpIMN82pQpukqWt2A&amp;_hsmi=96432672&amp;utm_content=Versteckspielchen%20im%20EU-Budget&amp;utm_source=hs_email\">Presse</a>)</p><p style=\"\">Deutschen Zollbeamt:innen ist nun ein <b>Schlag gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung</b> gelungen: <b>Mehr als 750.000 Euro</b> wurden im Zuge von Kontrollen an beiden <b>Frankfurter Flughafenterminals</b> <b>eingezogen</b>. Man hatte das Ziel, Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus zu verhindern. Die Behörden hatten in den Abflughallen eigens Kontrollstellen eingerichtet: Etwa 70 Beamt:innen stellten an drei Tagen 39 Verstöße gegen Vorgaben fest, größere Mengen an Bargeld dem Zoll melden zu müssen. <b>Mehr als 145.000 Euro</b> stellten die Fahnder wegen des <b>Verdachts der Geldwäsche in sechs Fällen</b> sicher. (<a target='_self' href=\"https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurter-flughafen-schlag-gegen-geldwaesche-und-terrorfinanzierung-110025991.html\">FAZ</a>)</p><h2>Künstliche Intelligenz</h2><p style=\"\">Der AI Act der EU war eines der großen Themen der Digital Days der Oberösterreichischen Nachrichten, die kürzlich in Linz über die Bühne gingen. Fazit der Veranstaltung: Die <b>KI-Technologie</b> befindet sich auf einem <b>rasanten Wachstumsweg</b>. Sie wird bereits in verschiedenen Industrien integriert, was zu einer breiteren Anwendung und Akzeptanz von KI-Lösungen führt. Es wird derzeit <b>viel Geld in die KI-Forschung</b> und <b>-Entwicklung</b> gesteckt. Man möchte Innovationen fördern, um am Markt konkurrenzfähig zu bleiben und neue Chancen am Markt generieren zu können. Allerdings bringt dies auch mit sich, dass man sich neuen Herausforderungen stellen muss, etwa <b>ethischen Fragen, Datenschutz</b> und für <b>gute KI-Literacy der Arbeitskräfte</b>&nbsp;sorgen sollte.</p><p style=\"\">Im Zuge der Veranstaltung fand ua auch eine <b>Podiumsdiskussion</b> rund um KI, im Speziellen zum AI Act, statt: <b>Heftig kritisiert</b> wurde die neue <b>EU-Verordnung zur KI von AI-Experte Sepp Hochreiter</b> (JKU Linz): \"Es gibt sehr viele Dinge, die unklar sind. Auch die zugrunde liegende Definition von künstlicher Intelligenz ist falsch.\" Es zeige sich, dass die zuständigen Behörden der EU \"wenig Ahnung von KI und den Technologien dahinter haben\". So führt dies zu dem Umstand, dass Firmen nicht wissen, ob sie sich noch legal agieren oder nicht. (<a target='_self' href=\"https://www.nachrichten.at/wirtschaft/jetzt-beginnt-die-industrialisierung-der-kuenstlichen-intelligenz;art15,3988811\">OÖN</a>)</p><h2>Datenschutz</h2><p style=\"\">Erst kürzlich hat der <b>Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden</b>, dass es <b>der Polizei erlaubt ist, auf Daten von Mobiltelefonen zuzugreifen</b>, <b>auch wenn keine schweren kriminellen Handlungen vorliegen.</b>&nbsp;Man entschied so, trotz des Umstandes, dass es sich hierbei um einen starken Eingriff in die Grundrechte handelt. Anlass war ein Fall aus Österreich.</p><p>Der EuGH hielt zunächst fest, dass ein lediglich versuchter Zugriff gleichbedeutend mit einem erfolgreichen sei, was mehrere Mitgliedstaaten in der Vergangenheit angezweifelt hatten. Zudem wurde noch einmal festgehalten, dass der Zugang der Polizei zu personenbezogenen Daten auf einem Mobiltelefon, wie etwa Nachrichten, Fotos oder Internetverläufe, einen <b>schwerwiegenden oder sogar besonders schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte</b> der jeweiligen Person darstellen kann. Des weiteren wurde ebenfalls entschieden, dass hierfür <b>kein Fall von schwerer Kriminalität vorliegen muss</b>. Alle Details zur Entscheidung im <b>Beitrag des <a target='_self' href=\"https://www.derstandard.de/story/3000000239574/eu-gerichtshof-zugriff-auf-mobiltelefone-auch-ohne-schwere-kriminalitaet\">Standard</a></b>.</p><h2>Cybercrime</h2><p><b>Österreich</b> ist laut eines aktuellen Berichtes des Rechnungshofes <b>nur unzureichend vor Cyberkriminalität geschützt</b>:&nbsp;Wie ein <b>Rechnungshofbericht</b> zeigt, <b>mangelt</b> es weiterhin an <b>entscheidenden Leitstellen und Teams</b>. Außerdem gebe es auch <b>keine Gesamtzusammenschau über die wichtigsten Dienste des Bundes.</b> Nur zwei Empfehlungen wurden bislang umgesetzt, so heißt es.</p><p style=\"\">Der Rechnungshof hielt fest, dass das Bundeskanzleramt von acht überprüften Empfehlungen des Vorberichts lediglich zwei umgesetzt hat, zwei teilweise und vier nicht, das Innenministerium wiederum führte von neun überprüften Empfehlungen des Vorberichts drei aus, drei teilweise und drei nicht. Prüfungszeitraum war von September bis November 2023. Überprüft wurde dabei der Stand der Umsetzung von Empfehlungen des <b>Vorberichts „Koordination der Cyber-Sicherheit“ aus dem Jahr 2022. </b><a target='_self' href=\"https://www.diepresse.com/18930575/rechnungshof-kritisiert-mangelnde-umsetzungen-bei-cybersicherheit?utm_term=09102024&amp;utm_id=18946374&amp;utm_campaign=Tech&amp;utm_medium=email&amp;_hsenc=p2ANqtz-9jTur75ti3aO5aiMEsb6zynXevc7zGt1kvKRgW5xP2WTtiQKrNrZUWqEmyjRIv5dyNH8Ik0Umuq6gk5RL5ErJxBZ-XiG_yJtw0vGN2Wpl68HAO8o0&amp;_hsmi=96432873&amp;utm_content=TE&amp;utm_source=hs_email\">(Presse)</a><br style=\"\"></p><p style=\"\">Die hierzulande vor Kurzem eingeführte so genannte <b>„echte“ Sammelklage</b> gibt <b>Verbraucher:innen die Möglichkeit, einfach und gebündelt Ansprüche (ua auch) aus Datenschutzverletzungen gerichtlich geltend zu machen.</b> Allerdings bleibt die Frage, ob Unternehmen im Fall von Cyberattacken und Datenlecks nun auch <b>vermehrt Sammelklagen von Verbraucher:innen</b> antizipieren müssen.</p><p style=\"\">Klar ist: <b>Unternehmen sehen sich immer häufiger mit Cyberattacken konfrontiert.</b> Dies birgt die <b>potenzielle Gefahr von finanziellen und reputativen Schäden.</b> (<a target='_self' href=\"https://www.diepresse.com/18938013/cyberangriffe-datenlecks-muessen-unternehmen-sammelklagen-fuerchten?utm_term=07102024&amp;utm_id=18938992&amp;utm_campaign=Rechtspanorama&amp;utm_medium=email&amp;_hsenc=p2ANqtz--BjK-igFMXaIzRwvHo37As-gIeBCTWG7cq7olJle75RAHWLJZaGmBxqHcV8j0C--Nw0y4mYM8vOoS36MbBY1Dck1X8W9rbOfoNo907lF58nTWJ9Uw&amp;_hsmi=96298011&amp;utm_content=Rechtspanorama%20Newsletter&amp;utm_source=hs_email\">Presse</a>)</p><h2>Wettbewerbsrecht</h2><p style=\"\">Nicht nur die Online Search von Tech-Riese Google steht aktuell im Fokus der US-amerikanischen Justiz. Aktuell geht es um die <b>Monopolstellung Googles im Bereich App Stores</b>:&nbsp;Ein US-Gericht ordnete an, dass der Tech-Riese <b>andere App-Stores auf Android-Geräten zulassen muss</b>.&nbsp;Dass Google mit seinem App-Marktplatz und dem dortigen Bezahlsystem ein illegales Monopol inne habe, hat ein US-Gericht bereits vor knapp einem Jahr festgestellt. Am Montag folgte nun die schwerwiegende Anordnung der Justiz, dass Google&nbsp;seinen seinen App-Marktplatz auch für andere Anbieter öffnen muss. 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