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{"name":"Ökodesign-VO: Rahmenvereinbarung für nachhaltige Produkte","contenttype":"text/html","templateName":"content-page","headmeta":"<meta charset=\"utf-8\">\n<meta http-equiv=\"X-UA-Compatible\" content=\"IE=edge\">\n<meta name=\"viewport\" content=\"width=device-width, initial-scale=1\">\n\n\n\n\n\n <title>Ökodesign-VO: Rahmenvereinbarung für nachhaltige Produkte</title>\n \n <meta name=\"keywords\" content=\"Ökodesign-VO, ESG\"/>\n\n <meta name=\"description\" content=\"Die neue Ökodesign-Verordnung, die am 18. 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Sie sollen weiters den Erfordernissen einer klimaneutralen und ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft entsprechen, wodurch sowohl ein erhöhtes Abfallaufkommen vermieden als auch die Energie- und Ressourceneffizienz verbessert werden soll. </p><p class=\"\">Ein digitaler Produktpass soll Verbraucher transparent und besser über die Nachhaltigkeit von Produkten informieren.</p><p class=\"\">Die Ökodesign-Verordnung hat einen breiten Anwendungsbereich, da sie für alle physischen Waren, die in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, einschließlich Bauteile und Zwischenprodukte, gilt. Auch digitale Inhalte sind von der Ökodesign-Verordnung umfasst, sofern sie integraler Bestandteil physischer Waren sind. Ausgenommen sind jene Waren, für die die Ökodesign-Anforderungen nicht angemessen sind, wie ua Lebens- und Futtermittel, Arzneimittel oder lebende Pflanzen. Die Erfüllung der Ökodesign-Anforderungen obliegt den einzelnen Wirtschaftsteilnehmern entsprechend ihrer jeweiligen Rolle in der Lieferkette. Der Begriff „Wirtschaftsteilnehmer“ umfasst eine breite Palette von Akteuren in der Lieferkette. Konkret fallen Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure, Vertreiber, Händler und Fulfilment-Dienstleister darunter. Zusätzlich werden auch Betreiber von Online-Marktplätzen und Suchmaschinen von den Regelungen der Verordnung angesprochen.</p><h2>2. Maßnahmenkatalog</h2><p class=\"\">Zur Erreichung dieser Ziele sind bestimmte Ökodesign-Anforderungen einzuhalten. Es handelt sich dabei um Leistungs- oder Informationsanforderungen, die darauf abzielen, ein Produkt, einschließlich der Prozesse, die entlang der gesamten Wertschöpfungskette des Produkts stattfinden, ökologisch nachhaltiger zu gestalten. Die Ökodesign-Anforderungen sollen – sofern für die betreffende Produktgruppe relevant – der Verbesserung konkret festgelegter Produktaspekte dienen. Diese Produktaspekte umfassen ua die Funktionsbeständigkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit oder Recycling-Fähigkeit eines Produkts.</p><p class=\"\">Neben der Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen sind Unternehmen künftig verpflichtet, den europäischen und nationalen Behörden auf Anfrage Unterlagen und Informationen über ihre Produkte zur Verfügung zu stellen. Die Ökodesign-Verordnung legt insbesondere konkrete Offenlegungspflichten innerhalb von 30 Tagen über unverkaufte Verbraucherprodukte fest. </p><p class=\"\">Darüber hinaus sieht die Ökodesign-Verordnung die Einführung eines digitalen Produktpasses vor. In den digitalen Produktpass sind konkret festgelegte Informationen über die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten, ua über das Produkt selbst, den Hersteller bzw Importeur sowie eindeutige Kennungen und Warencodes aufzunehmen. Die Kommission wird ein digitales Register erstellen, in welchem die jeweiligen Produktkennungen richtig, vollständig und aktuell gespeichert werden und einsehbar sind. Der digitale Produktpass ist somit ein digitales Instrument, das Transparenz für Kunden schaffen soll.</p><p class=\"\">Mit der Ökodesign-Verordnung wird künftig die Vernichtung von unverkaufter Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhen verboten. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, diese Liste zu ergänzen. Für sonstige Kategorien von unverkauften Verbraucherprodukten haben Wirtschaftsakteure Maßnahmen zu ergreifen, um eine Vernichtung zu verhindern. Sofern sonstige Verbraucherprodukte dennoch – unmittelbar von den Wirtschaftsakteuren oder in deren Auftrag – entsorgt werden, müssen Unternehmen jährlich über die Menge der von ihnen entsorgten Produkte und die Gründe dafür berichten.</p><p class=\"\">Für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen sieht die Ökodesign-Verordnung Erleichterungen vor. Diese Unternehmen sind von bestimmten Verpflichtungen ausgenommen. Auf Kleinst- und Kleinunternehmen finden etwa das Vernichtungsverbot für unverkaufte Produkte sowie die damit einhergehenden Offenlegungspflichten keine Anwendung. Für mittlere Unternehmen ist eine Anwendung dieser Bestimmungen erst ab dem 19. 07. 2030, sohin mit einer Übergangsfrist von sechs Jahren ab Inkrafttreten der Verordnung, vorgesehen.</p><h2>3. Sanktionen und Überwachung der Verordnung</h2><p class=\"\">Die einzelnen Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Vorschriften über Sanktionen bei Verstößen gegen die Ökodesign-Verordnung zu erlassen. Sie haben weiters dafür zu sorgen, dass diese Vorschriften umgesetzt werden. Die Mitgliedstaaten haben hierbei alle Maßnahmen zu treffen, die für die Verhängung der Sanktionen erforderlich sind. Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, der Kommission die nationalen Vorschriften und Maßnahmen mitzuteilen und deren Änderungen zu melden. Nach der Ökodesign-Verordnung müssen die Mitgliedstaaten zumindest Geldbußen und den zeitlich befristeten Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge vorsehen.</p><p class=\"\">Sofern ein Produkt nicht den Ökodesign-Anforderungen entspricht, haften der Hersteller, Importeure oder Fulfillment-Dienstleister Verbrauchern für daraus entstandene Schäden.</p><p class=\"\">Die Überwachung und Evaluierung der Ökodesign-Verordnung obliegt der Kommission. Sie evaluiert die Verordnung erstmals bis zum 19. 07. 2030 und dann alle sechs Jahre. </p><h2>4. Umsetzung</h2><p class=\"\">Die Umsetzung der Ökodesign-Verordnung erfolgt schrittweise:</p><ul><li>Arbeitsplan der Kommission: Im März/April 2025 wird die EU-Kommission einen Arbeitsplan zur Umsetzung der Verordnung veröffentlichen.</li><li>Priorisierung von Produktgruppen: Der Arbeitsplan wird festlegen, welche Produktgruppen vorrangig bearbeitet werden und einen voraussichtlichen Zeitplan enthalten.</li><li>Ausarbeitung von Ökodesign-Anforderungen: Für die priorisierten Produktgruppen werden spezifische Ökodesign-Anforderungen entwickelt.</li><li>Übergangsfrist: Danach haben sowohl die Unternehmen als auch die Mitgliedstaaten in der Regel 18 Monate Zeit, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen.</li><li>Vernichtungsverbot: Das Verbot der Vernichtung unverkaufter Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe tritt zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung in Kraft.</li><li>Offenlegungspflicht: Die erste Offenlegung von Informationen durch Unternehmen muss im ersten vollständigen Geschäftsjahr nach Inkrafttreten der Verordnung erfolgen.</li></ul><h2>5. Fazit und Ausblick</h2><p class=\"\">Die neue EU-Ökodesign-Verordnung stellt einen Paradigmenwechsel in der Produktgestaltung und -herstellung in Richtung Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft dar. Für Unternehmen bringt sie zunächst zusätzliche Herausforderungen und Anpassungsbedarf mit sich, eröffnet aber unter Umständen auch neue Möglichkeiten für Innovation und Marktdifferenzierung.</p><p class=\"\"><sup>1 </sup>Verordnung (EU) 2024/1781 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG.</p>","sidecolumn":null,"storiesmain":null,"storiesoverview":null,"headerimage":"<div class=\"card content-teaser clearfix \">\n <img src=\"/ESG/Environmental/AdobeStock_841631264.jpeg\" class=\"card-img\" alt=\"Ökodesign-VO, © stock.adobe.com - Maksym\">\n <div class=\"\">\n <div class=\"card-img-overlay\" title=\"© stock.adobe.com - Maksym\">\n <div class=\"card-header bg-white rounded-0 border-0 col-12 col-sm-11 col-md-8 col-lg-6\">\n <h1 class=\"card-title color-black\">Ökodesign-VO: Rahmenvereinbarung für nachhaltige Produkte</h1>\n </div>\n </div>\n </div>\n</div>\n","headertitle":"","stoerercontainer":null,"stoerercontainer2":null,"stoererwerbebanner":"","insiderheads":null,"overviewunternehmenimage":null,"overviewunternehmentitle":null,"buttonviewall1":null,"buttonviewall2":null,"superelement":null,"topstory":null,"netzwerkpartnerlogoleiste":"","metadata":"<div class=\"info\"><eval>>partials/themes-startpage/newsauthors data=(renderNewsAuthors \"639:georg-huber@autorenprofil.at,640:kristina-pegger@autorenprofil.at\" userinfo)</eval>\n<br>25. Februar 2025 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2025, S. 18</div>","footnotes":"<div class=\"footnote v-spacer footnote-editor-preview d-none\"></div>\n","eventsmain":null,"eventsoverview":null,"eventsoverviewjson":null,"event":"","eventdates":"","footer":"<footer class=\"d-flex flex-column flex-xl-row\">\n\t<span class=\"sr-only\">Footer</span>\n\t<ul class=\"nav footer-nav flex-row pb-4 pb-xl-0 w-100\" id=\"footernavigation\" role=\"navigation\">\n\t\t\t\t\t\t\t</ul>\n\t<div class=\"copyright flex-md-shrink-1 text-left text-md-right\">\n\t\t\t\t<img src=\"/static/compliance_praxis/files/images/LexisNexis.png\" alt=\"LexisNexis\">\n\t\t<p></p>\t</div>\n</footer>\n","footerglobal":"<eval>{cpConfigLoader \"global\" \"footer\"}</eval>","footerjson":null,"onetrust":null,"ogimagefallback":null,"ogimagefallbackheight":null,"ogimagefallbackwidth":null,"cpcouponlist":null,"taggedthemes":["Ökodesignverordnung","ESG","EU-Regulierung"],"taggedcategories":["Environmental"],"taggedorganizers":[],"taggedexhibitors":[],"taggedlecturers":[],"taggedmoderators":[],"taggedparticipants":[],"taggedauthors":["639:georg-huber@autorenprofil.at","640:kristina-pegger@autorenprofil.at"],"taggedmagazine":["Compliance Praxis 1/2025"],"taggedmagazinepage":"18","taggedadvertorial":[],"taggingcontainer":null,"authorsdetails":"<div><eval>>partials/content-page/authorsdetails</eval></div>","participantsdetails":null,"contactsdetails":null,"portalapp":"cpshop,cprelatedarticles,","sidecolumninsider":null,"sidecolumnthemen":null,"sidecolumnevents":null,"sidecolumnglobal":"\t\t<eval>{cpConfigLoader \"stoerer\" \"sidecolumnglobal\"}</eval>\n\t\t\t\t\t\t<eval>> partials/applications/cprelatedarticles applicationtag=\"cprelatedarticles\"</eval>\n\t\t\t","sidecolumntop":"<div class=\"row\"></div>","sidecolumnbottom":"<div class=\"row\"></div>","premium":false,"oecov":null,"textimage":null,"upcompanytaggedevents":null,"upcompanyadvertorialarticles":null,"personprofile":null,"cms_id":12580,"usermodule":null,"cpuseraccount":null,"meshroles":["anonymous"],"taggingusers":null,"magentoshopapp":"\n"}