Navigation
Seiteninhalt

Ökodesign-VO: Rahmenvereinbarung für nachhaltige Produkte

Die neue Ökodesign-Verordnung, die am 18. Juli 2024 in Kraft getreten ist, gibt in Entsprechung des europäischen Green Deals einen umfassenden Rahmen für die Gestaltung nachhaltiger Produkte vor. Sie wird weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen haben.
Von Dr. Georg Huber LL.M., Mag. Kristina Pegger
25. Februar 2025 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2025, S. 18
1. Anwendungsbereich und Ziele Die Ökodesign-Verordnung1 verfolgt mehrere zentrale Ziele. Produkte sollen langlebiger, zuverlässiger, wiederverwendbar, nachrüstbar, leichter reparierbar und somit nachhaltiger werden. Sie sollen weiters den Erfordernissen einer klimaneutralen und ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft entsprechen, wodurch sowohl ein erhöhtes Abfallaufkommen vermieden als auch die Energie- und Ressourceneffizienz verbessert werden soll. Ein digitaler Produktpass soll Verbrau...

Premium

Vögel sitzend rechts
Compliance Praxis Premium Mitgliedschaft -
die Grundausstattung für Compliance Verantwortliche
  • Portal & Magazin: Exklusiver Vollzugang & das Magazin 4x im Jahr
  • Fachspezifische Webinare: Kostenlose Teilnahme an min. 2 Webinaren
  • Netzwerk: Regelmäßige Netzwerktreffen zu topaktuellen Themen
  • Compliance Solutions Day: Bis zu 50% vergünstigte Teilnahme
JETZT PREMIUM MITGLIED WERDEN

Sie sind bereits Premium-Mitglied?
Hier anmelden