Navigation
Seiteninhalt

Praxistag Whistleblowing

Rechtliche Grundlagen & Best Practice zur Implementierung des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) .

17. September 2024 / Wien und Online

Das nehmen Sie mit

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) erfordert die Implementierung eines internen Meldekanals (z.B. eines Hinweisgebersystems). Ziel ist es, Whistleblower:innen vor Repressalien zu schützen, wenn sie Informationen über Verstöße an Meldestellen weitergeben. Das Fehlen eines internen Hinweisgebersystems kann hohe Bußgelder zur Folge haben. 

Die Implementierung eines Hinweisgebersystems erfordert eine sorgfältige Planung und die Auswahl geeigneter technischer Lösungen. Hierbei ist es entscheidend, dass das System benutzerfreundlich und gleichzeitig sicher ist, um die Anonymität und den Schutz der Hinweisgeber:innen zu gewährleisten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Hinweise ordnungsgemäß dokumentiert und bearbeitet werden. Dazu gehört auch die Einhaltung strenger Datenschutzbestimmungen, um die Vertraulichkeit der Informationen zu wahren und Missbrauch zu verhindern. Am Praxistag zeigen wir Ihnen Best Practice zur Implementierung und den Betrieb eines Hinweisgeber:innensystemen auf. Beleuchten Sie mit unseren Expert:innen den richtigen Umgang mit fragwürdigen Hinweisen. Stärken Sie nachhaltig das Vertrauen der Mitarbeiter:innen und der Öffentlichkeit in Ihr Unternehmen mit der Umsetzung des HSchG.

Ihr Programm im Überblick

  • Grundlagen und ausgewählte Spezialprobleme des HSchG
  • Aktuelle Fragestellungen zu den datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen des HinweisgeberInnenschutzes
  • Psychologie des Whistleblowings
  • Kann ein Hinweisgeber:innenschutzsystem einen wirtschaftlichen Beitrag für den Unternehmenserfolg leisten?
  • Der richtige Umgang mit fragwürdigen Hinweisen
  • Sollbruchstelle Mitarbeiter:in? Widerstand vs. Rückenwind aus der Belegschaft
  • Networking

Interessant für

  • Compliance Officer und Mitarbeiter:innen
  • Mitarbeiter:innen aus Rechtsabteilungen
  • Jurist:innen


ARS Logo, © ARS

Veranstalter: ARS