Innsbrucker Bankrechtsgespräche: Verlassenschaften – Maßnahmen bei Tod des Bankkunden
11. Januar 2024 / Innsbruck
Nach dem Tod eines Bankkunden stellt sich nicht nur die Frage, wem im Hinblick auf das Bankgeheimnis Auskünfte erteilt werden dürfen, sondern auch in welchem Umfang diese Auskunft zu erfolgen hat. Auch die Vertretungsbefugnis durch den Verlassenschaftskurator oder die Vorlage einer Amtsbestätigung nach § 810 ABGB kann sich als problematisch erweisen. Für einen detaillierten Überblick über die Vorgehensweise der Kreditinstitute in Verlassenschaftsverfahren und den Stand der Judikatur!
Referentin: Dr.in Tuba Veziroglu, Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Ort: Wirtschaftskammer Tirol, Sitzungszimmer Z023/Z024 (EG), Wilhelm-Greil-Straße 7, 6020 Innsbruck
Termin: 11.01.2024, 66:30 Uhr, voraussichtliches Ende 18:00 Uhr
Anmeldung: per E-Mail an bankrecht@chg.at
Die Teilnahme ist kostenlos. Die Anzahl an Teilnehmer:innen ist beschränkt.
Aus der Veranstaltungsreihe: Innsbrucker Bankrechtsgespräche
Das Bank- und Finanzierungsrecht ist die juristische Grundlage der gesamten Bank- und Kreditwirtschaft. Zugleich ist es eines jener Rechtsgebiete, das stark durch Judikatur sowie internationale Vorgaben geprägt ist und sich daher ständig weiterentwickelt. Die Innsbrucker Bankrechtsgespräche von CHG Czernich Rechtsanwälte in Kooperation mit LexisNexis, dem Finanzverlag und der WK Tirol bieten eine Plattform, bei der aktuelle bankrechtliche Probleme und Entwicklungen aufgegriffen, wichtige Judikatur dazu erörtert und mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutiert werden. Daneben ist es auch eine hervorragende Möglichkeit, sich mit den Referent:innen und mit Kolleg:innen aus der Bank- und Finanzwirtschaft auszutauschen.
Vergangene Termine und Themen dieser Reihe finden Sie direkt unter www.bankrechtsgespräche.at.