Grüne Wettbewerbsbeschränkungen: Klimawandel im Kartellrecht
22. September 2022 / Compliance Solutions Day 2022
Mit der neuen Regelung werden Absprachen von Unternehmen vom Kartellverbot für zulässig erachtet, wenn die Voraussetzungen aller Ausnahmetatbestände vom Kartellverbot erfüllt sind und eine angemessene Beteiligung der Verbraucher erfolgt. Diese ist dann als erfüllt anzusehen, wenn der aus der wettbewerbsbeschränkenden Absprache erzielte Effizienzgewinn – also eine CO2 Reduktion und damit eine potentielle Minimierung des Klimawandels – wesentlich zu einer ökologisch nachhaltigen oder klimaneutralen Wirtschaft beiträgt.
Referent: RA Mag. Severin Plattner, Heid & Partner Rechtsanwälte
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RA Mag. Severin Plattner
RA Mag. Severin Plattner ist Experte für Corporate, Immobilienprojekte und Baurecht. Er berät Mandanten bei nationalen und internationalen Angelegenheiten, ist Autor von Fachbeiträgen auf dem Gebie...