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Mit Wirkung ab 1. 1. 2024 wurde in der RTR eine Servicestelle für Künstliche Intelligenz ­eingerichtet, die unter anderem einen ­niederschwelligen ­Zugang zu Informationen über rechtliche ­Rahmen­bedingungen und etwaige Auswirkungen von KI ermöglichen und als Ansprechpartner für ­betroffene Stakeholder fungieren soll.
Von Mag. Belma Abazagic LL.M.
27. August 2024 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2024, S. 12

Einrichtung der KI-Servicestelle
in der RTR

Ende Mai 2024 stellte die Europäische Kommission das bei ihr angesiedelte Amt für Künstliche Intelligenz vor, welches ua eine Schlüsselrolle bei der Durchführung des im Juli 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlichten AI-Acts einnehmen wird. Während sich die einzelnen EU-Mitgliedstaaten über die künftige nationale Behördenstruktur für den Vollzug des AI-Acts Gedanken machen, setzen sich aktuell zahlreiche Unternehmen mit dem neuen europäischen Rechtsrahmen für KI auseinander. Aufgrund ihrer Komplexität und des Umfangs der künftig anstehenden Verpflichtungen für betroffene Unternehmen ist zu erwarten, dass KI eines der bestimmenden Compliance-Themen der kommenden Jahre sein wird. Die Beratungstätigkeit, etwa durch spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien oder auch sonstige Informationstätigkeit bestimmter Organisationen, ist bereits in vollem Gange. Derzeit ist immer noch unklar, wie die österreichische ­Behördenstruktur für den Vollzug des AI-Acts konkret ausgestaltet sein wird. Jedoch wurde bereits (rückwirkend) mit Wirkung ab 1. 1. 20241 in der RTR die KI-Servicestelle per Gesetz2 ­eingerichtet.3 Sie soll schon jetzt als Ansprechpartner und Informationsdrehscheibe fungieren und betroffene Stakeholder bei der Vorbereitung auf den AI-Act unterstützen. Auf der Website der RTR unter www.ki.rtr.at finden sich umfassende Informationen, etwa rund um regulatorische Rahmenbedingungen iZm dem Einsatz von KI. Des Weiteren organisiert die RTR regelmäßig Veranstaltungen zu verschiedenen Aspekten von KI und fördert auch anderweitig den Wissensaufbau in diesem Themenbereich.

Zuständigkeiten der KI-Servicestelle

Bestimmte Aufgaben der KI-Servicestelle werden unter der gemeinsamen Verantwortung der Geschäftsführer beider Fachbereiche (Telekommunikation und Post einerseits und Medien andererseits) der RTR wahrgenommen. Hierzu zählen etwa der Aufbau und die Führung der KI-Servicestelle, die Bereitstellung eines vielfältigen Informations- und Beratungsangebots, die Förderung des Wissensaufbaus, das Betreiben eines Informationsportals, auf dem Projekte und Initiativen dargestellt werden, die dem Einsatz von KI dienen, sowie die Betreuung des ebenfalls neu geschaffenen Beirats für Künstliche Intelligenz.4

Daneben sind bestimmte Aufgaben den einzelnen Fachbereichen der RTR zugewiesen. So kommen dem Fachbereich Medien der RTR im Rahmen der KI-Servicestelle umfassende Aufgaben iZm dem KI-Einsatz im Medienbereich zu.5 Sofern eine Tätigkeit im Rahmen der KI-Servicestelle einen unmittelbaren Zusammenhang mit den der KommAustria übertragenen Aufgaben der Aufsicht und Regulierung elektronischer Medien und zur Förderung der Medien aufweist, bedarf die Tätigkeit für ihre Durchführung des vorherigen Einvernehmens mit dem Vorsitzenden der KommAustria.6

Jenseits der in § 20c Abs 3 KOG geregelten Zuständigkeiten des Fachbereichs Medien der RTR obliegen dem Fachbereich Telekommunikation und Post (FB TKP) im Rahmen der KI-Servicestelle Unterstützungs- und Beratungsleistungen für die Öffentlichkeit, insbesondere in Bezug auf:

die regulatorischen Rahmenbedingungen bei der Entwicklung und dem Einsatz von KI in Unternehmen und öffentlichen Rechtsträgern;

die regulatorischen Rahmenbedingungen für die technische Dokumentation von KI-Systemen einschließlich der Informationen für Nutzer;

die Förderung des Wissensaufbaus und -austausches zu KI und den Märkten für KI-Anwendungen, insbesondere durch Studien, Analysen und Fach­veranstaltungen;

die Auswirkungen von KI auf Cyber-­Sicherheit;

bereits eingesetzte KI in Hochrisikobereichen.7

Beirat für Künstliche Intelligenz

In der RTR wurde zudem ein elfköpfiger Beirat für Künstliche Intelligenz geschaffen.8 Seine Aufgaben, zu denen er Empfehlungen beschließen kann, ­umfassen:

Information und Beratung der mit KI-Angelegenheiten befassten Mitglieder der Bundesregierung sowie der RTR über aktuelle Entwicklungen im Bereich KI;

Beobachtung der technologischen Entwicklung von KI inner- und außerhalb der EU und Bewertung der damit verbundenen Chancen und Herausforderungen für Österreich;

Fokussierung durch Unterstützung der mit KI-Angelegenheiten befassten Mitglieder der Bundesregierung sowie der RTR bei der Priorisierung der vielfältigen KI-Aspekte und der Konzentration auf die wichtigsten Themen;

Strategische Planung und Beratung der Bundesregierung im Rahmen des AI Policy Forums bei der Entwicklung und Umsetzung der Strategie für KI einschließlich der Festlegung von Zielen, Prioritäten und Maßnahmen.

 

1§ 44 Abs 36 KOG und § 217 Abs 3 TKG 2021.

2Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz und das Telekommunikationsgesetz 2021 geändert werden, BGBl I 2024/6, kundgemacht am 26. 2. 2024.

3Die grundsätzliche Aufgabenzuweisung findet sich in § 17 Abs 8 KOG. Die inhaltlichen Vorgaben für die Tätigkeit der KI-Servicestelle sind in § 20c KOG und in § 194a TKG 2021 geregelt.

4§§ 17 Abs 8, 20c Abs 1 und 2 KOG.

5Siehe den Aufgabenkatalog in § 20c Abs 3 KOG.

6§ 20c Abs 4 KOG.

7§ 194a Abs 1 TKG 2021. Berührt eine Tätigkeit der KI-Servicestelle im FB TKP Fragen der Medien und Meinungsvielfalt sowie medienpolitische Themenstellungen in Zusammenhang mit KI, so hat der Geschäftsführer für den FB TKP für die weitere Vorgangsweise zur Behandlung des Themas in seinem FB das Einvernehmen mit dem Geschäftsführer des FB Medien herzustellen (§ 194a Abs 2 TKG 2021).

8§ 20c Abs 6 KOG.

Hinweis

Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche ­Ansicht der Autorin wieder und kann die RTR/TKK/PCK/Komm­Austria in keiner Weise binden oder präjudizieren.

Autoren

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Während sich die einzelnen EU-Mitgliedstaaten über die künftige nationale Behördenstruktur für den Vollzug des AI-Acts Gedanken machen, setzen sich aktuell zahlreiche Unternehmen mit dem neuen europäischen Rechtsrahmen für KI auseinander. Aufgrund ihrer Komplexität und des Umfangs der künftig anstehenden Verpflichtungen für betroffene Unternehmen ist zu erwarten, dass KI eines der bestimmenden Compliance-Themen der kommenden Jahre sein wird. Die Beratungstätigkeit, etwa durch spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien oder auch sonstige Informationstätigkeit bestimmter Organisationen, ist bereits in vollem Gange. Derzeit ist immer noch unklar, wie die österreichische ­Behördenstruktur für den Vollzug des AI-Acts konkret ausgestaltet sein wird. Jedoch wurde bereits (rückwirkend) mit Wirkung ab 1. 1. 2024<sup>1</sup> in der RTR die KI-Servicestelle per Gesetz<sup>2</sup> ­eingerichtet.<sup>3</sup> Sie soll schon jetzt als Ansprechpartner und Informationsdrehscheibe fungieren und betroffene Stakeholder bei der Vorbereitung auf den AI-Act unterstützen. Auf der Website der RTR unter www.ki.rtr.at finden sich umfassende Informationen, etwa rund um regulatorische Rahmenbedingungen iZm dem Einsatz von KI. Des Weiteren organisiert die RTR regelmäßig Veranstaltungen zu verschiedenen Aspekten von KI und fördert auch anderweitig den Wissensaufbau in diesem Themenbereich. </p><h2>Zuständigkeiten der KI-Servicestelle</h2><p class=\"\">Bestimmte Aufgaben der KI-Servicestelle werden unter der gemeinsamen Verantwortung der Geschäftsführer beider Fachbereiche (Telekommunikation und Post einerseits und Medien andererseits) der RTR wahrgenommen. Hierzu zählen etwa der Aufbau und die Führung der KI-Servicestelle, die Bereitstellung eines vielfältigen Informations- und Beratungsangebots, die Förderung des Wissensaufbaus, das Betreiben eines Informationsportals, auf dem Projekte und Initiativen dargestellt werden, die dem Einsatz von KI dienen, sowie die Betreuung des ebenfalls neu geschaffenen Beirats für Künstliche Intelligenz.<sup>4</sup> </p><p class=\"\">Daneben sind bestimmte Aufgaben den einzelnen Fachbereichen der RTR zugewiesen. So kommen dem Fachbereich Medien der RTR im Rahmen der KI-Servicestelle umfassende Aufgaben iZm dem KI-Einsatz im Medienbereich zu.<sup>5</sup> Sofern eine Tätigkeit im Rahmen der KI-Servicestelle einen unmittelbaren Zusammenhang mit den der KommAustria übertragenen Aufgaben der Aufsicht und Regulierung elektronischer Medien und zur Förderung der Medien aufweist, bedarf die Tätigkeit für ihre Durchführung des vorherigen Einvernehmens mit dem Vorsitzenden der KommAustria.<sup>6</sup></p><p class=\"\">Jenseits der in § 20c Abs 3 KOG geregelten Zuständigkeiten des Fachbereichs Medien der RTR obliegen dem Fachbereich Telekommunikation und Post (FB TKP) im Rahmen der KI-Servicestelle Unterstützungs- und Beratungsleistungen für die Öffentlichkeit, insbesondere in Bezug auf:</p><p class=\"\">die regulatorischen Rahmenbedingungen bei der Entwicklung und dem Einsatz von KI in Unternehmen und öffentlichen Rechtsträgern;</p><p class=\"\">die regulatorischen Rahmenbedingungen für die technische Dokumentation von KI-Systemen einschließlich der Informationen für Nutzer;</p><p class=\"\">die Förderung des Wissensaufbaus und -austausches zu KI und den Märkten für KI-Anwendungen, insbesondere durch Studien, Analysen und Fach­veranstaltungen;</p><p class=\"\">die Auswirkungen von KI auf Cyber-­Sicherheit;</p><p class=\"\">bereits eingesetzte KI in Hochrisikobereichen.<sup>7</sup></p><h2>Beirat für Künstliche Intelligenz</h2><p class=\"\">In der RTR wurde zudem ein elfköpfiger Beirat für Künstliche Intelligenz geschaffen.<sup>8</sup> Seine Aufgaben, zu denen er Empfehlungen beschließen kann, ­umfassen: </p><p class=\"\">Information und Beratung der mit KI-Angelegenheiten befassten Mitglieder der Bundesregierung sowie der RTR über aktuelle Entwicklungen im Bereich KI;</p><p class=\"\">Beobachtung der technologischen Entwicklung von KI inner- und außerhalb der EU und Bewertung der damit verbundenen Chancen und Herausforderungen für Österreich;</p><p class=\"\">Fokussierung durch Unterstützung der mit KI-Angelegenheiten befassten Mitglieder der Bundesregierung sowie der RTR bei der Priorisierung der vielfältigen KI-Aspekte und der Konzentration auf die wichtigsten Themen;</p><p class=\"\">Strategische Planung und Beratung der Bundesregierung im Rahmen des AI Policy Forums bei der Entwicklung und Umsetzung der Strategie für KI einschließlich der Festlegung von Zielen, Prioritäten und Maßnahmen.</p><p class=\"\">&nbsp;</p><p class=\"\"><sup>1</sup>§ 44 Abs 36 KOG und § 217 Abs 3 TKG 2021.</p><p class=\"\"><sup>2</sup>Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz und das Telekommunikationsgesetz 2021 geändert werden, BGBl I 2024/6, kundgemacht am 26. 2. 2024. </p><p class=\"\"><sup>3</sup>Die grundsätzliche Aufgabenzuweisung findet sich in § 17 Abs 8 KOG. Die inhaltlichen Vorgaben für die Tätigkeit der KI-Servicestelle sind in § 20c KOG und in § 194a TKG 2021 geregelt. </p><p class=\"\"><sup>4</sup>§§ 17 Abs 8, 20c Abs 1 und 2 KOG.</p><p class=\"\"><sup>5</sup>Siehe den Aufgabenkatalog in § 20c Abs 3 KOG. </p><p class=\"\"><sup>6</sup>§ 20c Abs 4 KOG.</p><p class=\"\"><sup>7</sup>§ 194a Abs 1 TKG 2021. 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