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Wege zur Datenschutz-Compliance ohne Safe Harbor

Die Safe Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission hatte die USA lange Zeit zum „sicheren Hafen“ für personenbezogene Daten aus Europa bestimmt – bis zum „Schrems-Urteil“ vom Oktober 2015. Darin erklärt der EuGH Safe Harbor für ungültig. Auch die Rechtsbeständigkeit der Nachfolgeregelung, des „EU-US Privacy Shield“, ist unklar. Unternehmen können dennoch auf legale Lösungen zurückgreifen – etwa über die strategische Vermeidung des Genehmigungsvorbehalts oder Standardvertragsklauseln. 
Von Dr. Lukas Feiler SSCP, CIPP/E, Mag. Ines Freitag
01. März 2016 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2016, S. 32
1.  Einleitung Die „Safe Harbor“-Entscheidung der Europäischen Kommission1 hatte es europäischen Unternehmen ermöglicht, personenbezogene Daten ohne besondere regulatorische Anforderungen an U.S.-Unternehmen zu transferieren, wenn das jeweilige U.S.-Unternehmen durch eine Selbstzertifizierung erklärte, sich an die vom U.S. Handelsministerium veröffentlichten Safe Harbor-Grundsätze2 sowie an die hierzu „Häufig gestellten Fragen“3 zu halten. Am 6. Oktober 2015 hob der EuGH diese Entscheidung de...

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