Verwaltungssponsoring gehört geregelt
Von Mag. andreas wieselthaler MA MSc, Mag. Regine Wieselthaler
03. Dezember 2019 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2019, S. 26
03. Dezember 2019 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2019, S. 26
Allgemeines Sponsoringvereinbarungen sind allein aufgrund ihres Charakters aus dem Blickwinkel von Unbeteiligten geeignet, den Anschein von Befangenheit und letztlich auch Ansehens- sowie Vertrauensverluste hervorzurufen. Die Grenze zwischen dem Anschein und einer tatsächlichen unsachlichen Beeinflussung ist für Außenstehende nicht ohne weiteres sichtbar. Um sogar schon dem Anschein unsachlichen Vorgehens vorzubeugen, muss die Regelung von Sponsoringaktivitäten neben Transparenzvorgaben auch ...
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