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Über kartellrechtliche Audits bei Due Diligence-Prüfungen im Rahmen von M&As

Übernahmen und Fusionen können erfahrungsgemäß wie ein Katalysator für die Aufdeckung von Kartellen wirken. Im Rahmen einer M&A-Transaktion sind Käufer daher gut beraten, das neu erworbene Unternehmen auf frühere Kartellrechtsverstöße zu durchleuchten. Aber auch auf Verkäuferseite kann eine Risikoanalyse ergeben, dass ein interner kartellrechtlicher Audit sinnvoll ist. Andernfalls besteht für beide Parteien die reale Gefahr, sich nach Besiegelung des Deals in einem kostspieligen Geldbußen-Verfahren wiederzufinden. 1
Von Dr. Christina Hummer LL.M.
01. Dezember 2012 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2012, S. 26
1. Einleitung M&A-Transaktionen sollen prinzipiell größere, profitablere Unternehmen schaffen. Entweder wird ein spezifisches Unternehmen zugekauft oder man fusioniert strategisch. Im Rahmen einer traditionellen Due Diligence-Prüfung werden Verträge und andere Dokumente in einen Datenraum gestellt und durchgesehen. Doch die viel größeren Gefahren für potenzielle kartellrechtliche Geldbußen lauern im Geschäftsalltag. Schließlich möchte man nicht nach Abschluss der Transaktion plötzlich mit ein...

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