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Strafrechtliche Grenzen des Claim-Managements

Bei Mehrkostenforderungen geht es in der Baubranche oft um viel Geld. Damit verbunden ist die Unsicherheit des Auftraggebers, wie er sich vor solchen Ansprüchen schützen kann, sowie die seiner Mitarbeiter, welche persönlichen Folgen eine vielleicht unrichtige Entscheidung über solche Ansprüche nach sich ziehen kann. Auf der anderen Seite haben auch Mitarbeiter der Unternehmen selbst strafrechtliche Grenzen zu beachten.
Von Mag. Wolfgang Hussian
25. November 2011 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2011, S. 36
Nachträgliche Forderungen (Claims) des Unternehmers auf Erhöhung des Werklohnes und Verlängerung der Bauzeit sind keine Entwicklung der letzten Jahre. Dass es sich bei solchen Forderungen in der Regel nicht um einen simplen Versuch des Unternehmers handelt, den Preis nach Vertragsabschluss nachzubessern, zeigt bereits der Umstand, dass sich die Institute für Baubetriebswirtschaftslehre und Bauwirtschaft der Technischen Universitäten dieses Themas annehmen und auch die ÖNORM B 2110 als relevan...

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