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ÖCGK: Interessenkonflikte im Vorstand und Aufsichtsrat

Der Österreichische Corporate Governance Kodex enthält unter anderem Bestimmungen zu Interessenkonflikten und Geschäften mit Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats. Um hier mögliche nachteilige Folgen für die Gesellschaft zu vermeiden, sollte daher der Überblick über diese Geschäfte behalten werden und diese offengelegt bzw die erforderlichen Zustimmungspflichten eingehalten werden.
Von Mag. Stephanie Langeder
31. Mai 2012 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2012, S. 38
Der Österreichische Corporate Governance Kodex (ÖCGK), welchem sich börsenotierte Aktiengesellschaften in der Regel zu unterwerfen haben, enthält in den Regeln 22 bis 26 und 44 bis 49 Bestimmungen, die sich mit Interessenkonflikten im Vorstand und im Aufsichtsrat und dabei insbesondere auch mit Insichgeschäften bzw Geschäften mit Mitgliedern des Aufsichtsrats und ihnen nahestehenden Personen auseinandersetzen. Im Folgenden wird auf die einzelnen Vorgaben des ÖCGK eingegangen und werden Möglic...

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