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Identifikation & Prüfung meldepflichtiger Konten unter FATCA (Teil 1)

Meldepflichtige Konten zu identifizieren und den US-Behörden zu melden scheint auf den ersten Blick nicht sehr herausfordernd. Nach dem Studium der gesetzlichen Bestimmungen wird aber schnell klar, dass die Prüfprozesse sehr komplex sind. Das Thema meldepflichtige Konten unter FATCA wird in einem zweiteiligen Aufsatz anhand des schweizerisch-amerikanischen Abkommens-Modells II erläutert. Dieses ist mit dem österreichisch-amerikanischen Abkommen nahezu identisch. Im vorliegenden Teil 1 geht es zunächst darum, welche Kontenarten Finanzinstitute aufgrund von FATCA den US-amerikanischen Steuerbehörden melden müssen.
Von Mag. Stefan Kästli MBA
03. Juni 2014 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2014, S. 34
Einleitung Mit dem „Foreign Account Tax Compliance Act“ (nachfolgend: FATCA) wollen die USA erreichen, dass sämtliche im Ausland gehaltenen Konten von Personen, die in den USA steuerpflichtig sind, besteuert werden können.1 Zu diesem Zweck verlangen die USA von aus deren Sicht ausländischen Finanzinstituten (Foreign Financial Institutions; nachfolgend: FFI) unter anderem, dass diese gewisse Konten- und Kundendaten an die US-amerikanischen Steuerbehörden übermitteln. Situation in Österreich Im...

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