Handy & Co.: Was dürfen Arbeitgeber im Verdachtsfall prüfen?
Von Mag. Dr. Josef Grünanger
31. August 2014 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2014, S. 30
31. August 2014 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2014, S. 30
Allgemeines Im Folgenden ist zu klären, ob im Falle des Verdachtes einer strafbaren Handlung auf Informations- und Kommunikationseinrichtungen („IKT“) von Arbeitnehmern („AN“) zugegriffen werden darf. Im Wesentlichen hängt dies davon ab, ob AN Informations- und Kommunikationsmittel nur dienstlich (mit oder ohne ausdrücklichem Verbot der Privatnutzung) oder sowohl dienstlich als auch privat nutzen dürfen. Nicht berücksichtigt wird der Fall, dass IKT-Einrichtungen privat mit gesondertem Zugang ...
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