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Haftungsrisiken inländischer Arbeitgeber bei Lohn- und Sozialdumping

Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSDB-G) ist mit Anfang des Jahres novelliert und teilweise verschärft worden. Geprüft wird nun nicht mehr nur der Grundlohn, sondern weitere Entgeltbestandteile. Der Strafrahmen für die Vereitelung der Kontrolle wurde deutlich angehoben. Die Hälfte aller Anzeigen wegen Unterentlohnung nach dem LSDB-G betrafen bis Ende 2014 entgegen der gängigen Meinung inländische Unternehmen und damit auch deren Geschäftsführer oder verantwortliche Beauftragte.
Von Mag. Christina Kerschbaumer
03. September 2015 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2015, S. 28
Hintergründe des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSDB-G)1 trat erstmals mit 1. 5. 2011 in Kraft. Zeitgleich wurde der österreichische Arbeitsmarkt für Bürger aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn geöffnet. Der nunmehr uneingeschränkte Zugang fand große mediale und politische Beachtung.2 Zu den ambitionierten Zielen des LSDB-G gehören auch die Sicherung des fairen Wettbewerbs zwischen in- und...

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